Inhaltsverzeichnis
Wie lange muss man KFO Modelle aufbewahren?
Was? | Frist |
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Modelle (Situations- und Planungsmodelle): ZE, KFO, PAR, KBR | 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung |
Parodontalstatus (Blatt 1 und 2) | 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung |
Röntgenaufnahmen und Aufzeichnungen über Rönt- genuntersuchungen | siehe >> Röntgen |
Wie lange müssen planungsmodelle aufbewahrt werden?
Wie lange müssen zahnärztliche Modelle aufbewahrt werden?
Gesetzliche Bestimmungen. Nach den Bestimmungen von § 630f BGB ist seit dem 26. Februar 2013 im BGB festgelegt, dass sowohl für vertrags- wie auch privatzahnärztliche Tätigkeit eine Aufbewahrungspflicht der Behandlungsunterlagen von zehn Jahren besteht.
Wie lange sind ärztliche Aufzeichnungen aufzubewahren?
Stand: 10.07.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Was sind die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen?
Merkblatt Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen. Stand: 22.01.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
Wie lange ist die Aufbewahrung der Dokumentation zulässig?
Aufbewahrungspflicht: Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation im Sinne des Abs. 1 dienlichen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung der Patientendokumentation ist dabei in jeder technischen Form zulässig.
Wie lange brauchen die Unterlagen über die D-Arzt-Verfahren zu bewahren?
Die Dokumentation über die Untersuchungen mittels dieser Stoffe brauchen nur zehn Jahre verwahrt zu werden. Auf Grund der Bestimmungen C 4 der Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten sind diese Ärzte verpflichtet, alle Unterlagen über das D-Arzt-Verfahren mindestens 15 Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören auch Röntgenbilder.