Wie lange muss ich Belege aufheben?

Wie lange muss ich Belege aufheben?

Allgemeine Unterlagen und allgemeine Belege sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Haben sie aber Buchfunktion oder dienen sie als Buchungsgrundlage, so betragen die Aufbewahrungsfristen 10 Jahre. Dies gilt sowohl nach Handelsrecht, als auch nach den steuerrechtlichen Bestimmungen.

Wie lange bewahrt Finanzamt Steuerunterlagen auf?

vier Jahre
Wir, die VLH, empfehlen, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben. Dann haben Sie alles griffbereit, wenn Sie Kosten nachweisen müssen.

Wie finden sie die Informationen zu laufenden Insolvenzen?

Sie finden die Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht oder auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Regelinsolvenzen, also wenn Unternehmen und Selbstständige zahlungsunfähig werden, werden außerdem auch in Handelsbücher und Register eingetragen.

Wie lange Vergehen die anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren?

Zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vergehen insbesondere bei (noch) laufendem Geschäftsbetrieb nicht selten drei oder mehr Monate. Geltend gemacht werden können die Anfechtungsansprüche aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

LESEN SIE AUCH:   Warum sind Belehrungen im Gesetz verankert?

Wie wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekanntgegeben?

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor dem zuständigen Gericht wird auch die Insolvenz, also die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson, im sog. Insolvenzregister bekanntgegeben.

Wann wird die Insolvenzantragspflicht verschärft?

Die Voraussetzungen, die zu einer Insolvenzantragspflicht führen, wurden über die Jahre verschärft. Daher musste in der Corona-Krise schon Anfang März 2020 das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) verabschiedet werden, um den Unternehmen durch zeitweise Aussetzung der Antragspflicht einen größeren Spielraum zu gewähren.