Wie lange muss ein Arbeitgeber die Lohnabrechnungen aufbewahren?

Wie lange muss ein Arbeitgeber die Lohnabrechnungen aufbewahren?

sechs Jahre
Aufbewahrungsfrist für Unternehmen Jedoch betreffen Lohnabrechnungen insbesondere die Lohnsteuer. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht daher sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?

Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.

Wie überlässt er den Mitarbeitern die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit?

In der Praxis überlässt er dies den Mitarbeitern meist selbst, indem er ihnen Stundenzettel zur Verfügung stellt, die auszufüllen und abzugeben sind. Zumindest laut Mindestlohngesetz müssen die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages niedergeschrieben sein.

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Ist der Arbeitgeber einverstanden mit den Änderungen zum Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber hat demzufolge nicht das Recht, gegen den Willen seiner Mitarbeiter Änderungen zum Arbeitsvertrag hinzuzufügen. Diese beziehen sich meist auf die Regelungen zu Gehalt, Arbeitsort oder Arbeitszeit. Ist der betroffene Arbeitnehmer mit den Änderungen einverstanden, steht dem Ganzen in der Regel nichts im Wege.

Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?

Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.