Wie lange kann zuviel gezahlte Rente zurückgefordert werden?
Die Deutsche Rentenversicherung konnte die zu viel gezahlte Witwenrente nicht mehr zurückfordern. Wenn 10 Jahre und mehr seit der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zurückliegen, ist Schluss mit dem Anspruch. So steht es auch im Gesetz.
Wer bekommt die Rente im Sterbemonat?
Was ist das „Sterbevierteljahr“ „Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.
Warum muss die Deutsche Rentenversicherung das Geld zurückzahlen?
Lösung: Die Erben des R oder die Bank muss das Geld zurückzahlen. R hat den Oktober nicht mehr erlebt, so dass die Deutsche Rentenversicherung die voraus gezahlte Rente zurückverlangen kann. Ist die Rente des R durch eine Verfügung eines Verfügungsberechtigten abgehoben worden, muss dieser die Rente zurückzahlen.
Was begründete den Rückforderungsanspruch der zuviel gezahlten Rente?
Der Rentenversicherungsträger begründete seinen Rückforderungsanspruch der zuviel gezahlten Rente unter anderem auch damit, dass der Prozessbevollmächtigte, der mit der Durchsetzung des Anspruchs auf die Erwerbsminderungsrente beauftragt war, den Rentenbescheid zugesandt bekam.
Wann werden nachschüssige Renten gezahlt?
Achtung: Es gibt auch nachschüssige Renten, die immer erst am Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt werden. Handelt es sich bei der Anfang September erhaltenen Rente um die Zahlung für den August, so wird am Ende des Monats September noch einmal eine Rente fällig, die m.E. ebenfalls zum Nachlass gehört.
Warum forderte der zuständige Rentenversicherungsträger die Rente zurück?
Nachdem der zuständige Rentenversicherungsträger nach einer internen Prüfung der Rentenberechnung feststellte, dass die Rente wegen Überschreitens der geltenden Hinzuverdienstgrenze zu hoch berechnet wurde, forderte dieser einen Teil der Rente zurück.