Wie lange kann ein Ermittlungsverfahren dauern?
Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens kann nicht pauschal vorab bestimmt werden, da es von Tat, Täter, eines Geständnisses und vielen weiteren Einzelfagen abhängt. Ist der Täter geständig, brauchen vielleicht keine weiteren Ermittlungen geführt werden; das Verfahren KANN dann in deri Monaten abgeschlossen sein.
Ist die Dauer eines Ermittlungsverfahrens bekannt?
Statistiken, die im Internet veröffentlicht worden sind, sind hier nicht bekannt. Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens kann nicht pauschal vorab bestimmt werden, da es von Tat, Täter, eines Geständnisses und vielen weiteren Einzelfagen abhängt.
Wann muss ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden?
Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wann dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen sein muss. Gleiches gilt auch für die weiteren Etappen des Strafprozesses. Vielmehr hängt im Ermittlungsverfahren die Dauer davon ab, wie umfangreich und komplex der Sachverhalt ist, mit dem sich die Ermittlungsbehörden zu befassen haben.
Was sind die Gründe für ein Ermittlungsverfahren?
Ermittlungsverfahren: Gründe einer Einstellung. Die Gründe, weshalb ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sind vielfältiger Natur. Geregelt sind die jeweiligen Einstellungsgründe in der StPO. Zunächst kann es zu einer Einstellung im Ermittlungsverfahren nach § 170 Absatz 2 StPO kommen mangels hinreichenden Tatverdachtes.
Ist die Dauer eines Ermittlungsverfahrens festgeschrieben?
Vor allem Anwälte werden von Ihren Mandanten oft nach der zu erwartenden Dauer von einem Ermittlungsverfahren gefragt. Diese Frage kann allerdings nicht einheitlich und pauschal für alle denkbaren Prozesse im Bereich des Strafrechts beantwortet werden. Im Ermittlungsverfahren ist die Dauer nicht fest vorgeschrieben.
Wie kann es zu einem Ermittlungsverfahren kommen?
Es kann aber auch aufgrund von Berichten in der Zeitung oder aufgrund von Ergebnissen einer Betriebsprüfung zu einem Ermittlungsverfahren kommen. Auch anonyme Hinweise, die beim Finanzamt eingehen, können bei hinreichender Begründung zu einem Ermittlungsverfahren führen.