Wie lange ist man nach dem Studium versichert?
Als Student sind Sie bis zum 25. Lebensjahr in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert. Das heißt, Sie sind über Ihre Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen.
Habe ich nach dem Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Absolventen haben direkt nach ihrem Studium in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da sie noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Stattdessen können sie nach ihrem Abschluss Arbeitslosengeld II (ALG II, das sogenannte Hartz IV) beantragen.
Wie lange gilt der studentenstatus?
Der Studentenstatus erlischt, sobald der Student exmatrikuliert wurde.
Kann man Elternzeit nehmen in der beruflichen Ausbildung?
Auch in der beruflichen Ausbildung können Sie Elternzeit nehmen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht – also zum Beispiel, wenn Sie eine Umschulung oder eine berufliche Fortbildung machen. Elternzeit wird nicht angerechnet auf die Zeiten der Berufsbildung.
Was sind die Einkünfte für das Elterngeld?
Für die Berechnung des Elterngelds werden alle Einkünfte aus dem maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt berücksichtigt, zum Beispiel auch aus einem „Mini-Job“. Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, müssen Sie daher die Gehalts-Bescheinigungen aus allen Arbeitsverhältnissen vorlegen, wenn Sie den Antrag auf Elterngeld stellen.
Was sollte beachtet werden während der Elternzeit?
Arbeiten während der Elternzeit – das sollte beachtet werden. Möchtest oder musst du in der Selbstständigkeit weiterhin arbeiten, dann ist dies auch dann möglich, wenn du Elterngeld beziehst. Die Arbeitszeit ist auf 30 Stunden pro Woche begrenzt. Es kann passieren, dass du diese auch nachweisen musst.
Wie lange dauert die Elternzeit beim neuen Arbeitgeber?
Elternzeit ist immer an das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, dann endet auch die laufende Elternzeit. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie beim neuen Arbeitgeber wieder Anspruch auf Elternzeit. Allerdings gilt auch dort die gesetzliche Anmeldefrist von 7 Wochen beziehungsweise 13 Wochen.