Wie lange ist die Arbeitszeit von Jugendlichen erlaubt?

Wie lange ist die Arbeitszeit von Jugendlichen erlaubt?

Absolute Obergrenze für die Arbeitszeit von Jugendlichen ist die 40-Stunden-Woche. Somit darf ein Arbeitstag maximal 8 Stunden dauern, Überstunden sind nach dem JArbSchG für minderjährige Beschäftigte verboten. Jedoch ist es erlaubt, wenn Du über die Woche verteilt etwas länger arbeitest und am Freitag dementsprechend deine Arbeitszeit verkürzt.

Wie ist der Arbeitsbeginn für Jugendliche geregelt?

Arbeitsbeginn für Jugendliche. Nicht nur die täglichen Arbeitsstunden sind im JArbSchG geregelt, sondern auch die Uhrzeit für den frühesten Arbeitsbeginn und die maximale Uhrzeit für das Arbeitsende. So dürfen Jugendliche frühestens um sechs Uhr mit ihrer Tätigkeit beginnen und spätestens um 20 Uhr die Arbeit beenden (§ 14 Abs. 1 JArbSchG).

Welche Gesetze gelten für Jugendliche?

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Zum Beispiel das Jugendschutzgesetz oder das Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetz. In anderen Gesetzen gibt es eigene Bestimmung- en für Jugendliche. Zum Beispiel im Strafgesetz. Die meisten Gesetze gelten für alle gleich – egal ob Jugendliche oder Erwachsene. Und ganz wichtig: Sie gelten auch online.

Wie darfst du mit Kindern und Jugendlichen alleine in einer Kneipe bleiben?

Aufenthalt in Gaststätten (§4 JuSchG) Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u.a. Diskothek (§5 JuSchG) Du darfst mit 16 Jahren bis 24 Uhr alleine in einer Kneipe blei- ben. Werden Kinder und Jugendliche von einer erziehungsbeauf- tragten Person oder den Eltern begleitet, können sie sich unbe- grenzt lange dort aufhalten.

Was ist für eine 17-Jährige nicht geeignet?

Verboten ist grundsätzlich alles, was dich physisch oder psychisch überfordert, z.B. schwere körperliche Arbeit oder die Arbeit mit gefährlichen Stoffen sowie Akkordarbeit am Fließband. Auch Tätigkeiten unter Extrembedingungen wie Nässe, Kälte oder Hitze sind als Jobs für 17-Jährige nicht geeignet.

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Wie lang ist der Beschäftigungszeitraum für Jugendliche?

Beträgt der Beschäftigungszeitraum täglich mehr als 4,5 Stunden, so dürfen insgesamt 30 Minuten Pause in Anspruch genommen werden. Arbeitet ein Jugendlicher länger als sechs Stunden, sind insgesamt 60 Minuten Pause notwendig.