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Wie lange hat man Zeit um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Welche Maßnahmen kann ein Arbeitnehmer ergreifen wenn er mit einer ordentlichen Kündigung nicht einverstanden ist?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen und ihn anhören. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist gesetzlich geregelt. Demnach kann der Betriebsrat bei bestimmten Gründen auch innerhalb einer Woche Widerspruch gegen eine Kündigung erheben.
Welche Möglichkeiten habe ich mich gegen eine Kündigung zu wehren?
Gegen alle Kündigungen – nicht nur betriebsbedingte – muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Verpasst er diese Frist, so kann er in der Regel die Kündigung selbst dann nicht mehr abwehren, wenn die betriebsbedingten Gründe nur vorgeschoben waren.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.
Ist die Rücknahme der Klage zulässig?
Zulässig ist die Rücknahme der Klage ab dem Moment, an dem Sie die Klageschrift bei Gericht einreichen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechtshängigkeit beendet ist. Ob Ihre Klage zulässig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch egal, ob dem Beklagten die Klage schon zugestellt wurde oder ob nicht. Das war nicht immer so.
Wie lange erhalten sie die Klage von dem Gericht?
Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Kann der Kläger die Klage zurückziehen?
Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Klage zurückziehen, gibt es aber eine Besonderheit: Der Kläger muss der Klagerücknahme innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Schriftsatzes widersprechen.