Wie lange durfen Brasilianer in der Schweiz bleiben?

Wie lange dürfen Brasilianer in der Schweiz bleiben?

Tourismus in der Schweiz Wir erinnern daran, dass brasilianische Staatsangerhörige als Touristen kein Visum benötigen, um die Schweiz zu besuchen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innert einem Zeitraum von 180 Tagen, inklusive Schengenraum.

Wann muss sich ein Auslandschweizer in der Schweiz anmelden?

Sie müssen sich innert 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland anmelden und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz vorlegen.

Wie lange darf ich als Deutscher in der Schweiz arbeiten?

EU-Staatsangehörige dürfen bis zu drei Monate ohne eine spezielle Bewilligung in der Schweiz arbeiten, hierbei besteht lediglich eine Meldepflicht. Dauert die Arbeit unerwartet länger, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde melden und hier eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

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Was benötigen sie für einen Aufenthalt in der Schweiz?

-Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist.

Was ist der Aufenthaltsstatus in der Schweiz?

Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer ausländischen Person dar, sich in der Schweiz aufzuhalten. Er kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und wird in der Regel durch den gesetzlich geregelten Erwerb eines Aufenthaltstitels begründet.

Welche Staatsangehörige brauchen einen Aufenthalt in der Schweiz?

Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) und dem Schengen-Raum brauchen für die Einreise und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz kein Visum, müssen aber eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Wann muss eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden?

In der Regel muss die Aufenthaltsbewilligung vor der Einreise in die Schweiz im Heimatstaat beantragt werden. EU-Staatsangehörige können heute aufgrund des Personenfreizügigkeits-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU eine Aufenthaltsbewilligung auch erst beantragen, wenn sie in der Schweiz sind.

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