Wie lange droht eine Geldstrafe bei der rauberischen Erpressung?

Wie lange droht eine Geldstrafe bei der räuberischen Erpressung?

Eine Geldstrafe kommt bei Raub und der räuberischen Erpressung damit nicht mehr in Betracht. Wer also einen Raub begeht, dem droht mindestens ein Jahr Haft. Welche Ausnahmen es davon gibt und wann Sie tatsächlich damit rechnen müssen, ins Gefängnis zu gehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie alt ist die Geschichte der Erpressung?

Die Geschichte der Erpressung ist nahezu so alt wie die Menschheit selbst. Denn wo es Vermögen gibt, dort herrscht auch immer Missgunst und das Verlangen, sich Sach- und finanzielle Güter zu verschaffen. Im antiken Athen bestritten die sogenannten Sykophanten ihren Lebensunterhalt mit Erpressungen.

Ist Erpressung vorgeworfen worden?

Sollte Ihnen Erpressung vorgeworfen werden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen Unterstützung bietet. Der Anwalt weiß in der Regel, was zu unternehmen ist, wenn sie strafrechtlich belangt werden sollen und kann die Rechte, die Ihnen zustehen, geltend machen.

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Was stellt die Erpressung unter Strafe dar?

§ 255 StGB stellt eine Qualifikation der Erpressung dar. Während sich § 253 StGB auf Gewalt gegen Sachen bezieht, stellt der Tatbestand der räuberischen Erpressung Gewalttaten gegen Personen unter Strafe. Das Strafmaß für die Erpressung liegt bei einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Ist die Strafe unter fünf Jahren Gefängnis?

Wird gar eine Waffe, oder ein gefährliches Werkzeug verwendet, ist die Strafe nicht unter fünf Jahren Gefängnis. Ebenso wenn beim Raub eine Person schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes gebracht wurde.

Wie lange dauert eine Freiheitsstrafe für einen Raub?

Für den Raub kann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren verhängt werden (vgl. § 38 Abs. 2 StGB). Die Mindeststrafe für einen Raub beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, es handelt sich daher um ein Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB).

Wie lange liegt die Strafe für einen Raub vor?

Das Gesetz sieht für einen Raub jedoch bereits eine Strafe von mindestens einem Jahr vor. Entsprechend wenig Luft ist nach oben. Hier liegt das Verteidigungsziel klar darin, dass die Strafe am Ende bei maximal zwei Jahren liegt und damit noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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