Wie lange dauert es bis man die osterreichische Staatsburgerschaft bekommt?

Wie lange dauert es bis man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt?

Durchschnittlich dauern die Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung etwa sechs bis neun Monate. Die tatsächliche Verfahrensdauer hängt von der Situation im Einzelfall ab, insbesondere von der Dauer des Entlassungsverfahrens aus Ihrem Herkunftsland.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Darmstadt?

Zurzeit beträgt die Wartezeit bis Bearbei- tungsbeginn ca. 11-12 Monate ab Antragsübersendung durch die untere Verwaltungsbe- hörde. Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrem Ansprechpartner bzw. ihrer Ansprechpartnerin.

Wie erhalte ich österreichische Staatsbürgerschaft?

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen immer die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein und ein entsprechender Antrag gestellt werden. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches oder aufgrund Ermessens.

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Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Wie ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich?

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich: Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen

Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?

In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.

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Wie erhalten NS-Verfolgte die deutsche Staatsangehörigkeit?

Mit Inkrafttreten des 4. Staatsangehörigkeitsänderungsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS -Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben. Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten.