Wie lange dauert eine Vertragsdauer in Fitnessstudios?

Wie lange dauert eine Vertragsdauer in Fitnessstudios?

Die erlaubte Vertragsdauer Die Laufzeit von Verträgen in Fitnessstudios beträgt in der Regel sechs oder zwölf Monate. Manchmal beträgt diese Erstlaufzeit sogar 24 Monate. Eine solch lange Laufzeit ist durchaus zulässig, wenn sie dementsprechend in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt ist (Bundesgerichtshof, Az: XII ZR 42/10).

Was sind die größten Fitness-Systeme am deutschen Fitnessmarkt?

Die größten Franchise-Systeme am deutschen Fitnessmarkt sind: Injoy, Kieser Training und Clever fit. In den letzten Jahren haben jedoch immer mehr Sportvereine eigene Fitnessstudios eröffnet. Da die Sportvereine steuerlich begünstigt sind, gelingt es ihnen in der Regel gegenüber rein kommerziellen Fitnessstudios wettbewerbsfähig zu sein.

Was gilt für Fitnessstudios?

Der Bundesrat hat für Fitnessstudios weitere Massnahmen beschlossen. So gilt etwa eine Maskenpflicht im Trainingsbereich und eine Begrenzung auf maximal 15 Personen im Innenbereich. Jedoch ist nicht klar, wie die Fitnesscenter die Regeln umsetzen müssen.

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Wie verlängert sich der Vertrag bei Fitnessstudios?

Bei Fitnessstudios ist es aber üblich, zunächst ein Probetraining zu absolvieren und im Anschluss den Vertrag vor Ort zu unterschreiben. In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht. Oft findet sich im Kleingedruckten die Klausel, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Fitnessstudio?

Kündigst du nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist, meist sind dies drei Monate, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Wahrung der Kündigungsfrist hängt vom Eintreffen des Kündigungsschreiben ab. Landet Ihre Kündigung nicht rechtzeigig beim Fitnessstudio, sind Sie auf die Kulanz des Betreibers angewiesen.

Was beträgt die Laufzeit von Verträgen in Fitnessstudios?

Die Laufzeit von Verträgen in Fitnessstudios beträgt in der Regel sechs oder zwölf Monate. Manchmal beträgt diese Erstlaufzeit sogar 24 Monate. Eine solch lange Laufzeit ist durchaus zulässig, wenn sie dementsprechend in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt ist (Bundesgerichtshof, Az: XII ZR 42/10).

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