Wie lange dauert ein Versäumnisurteil?
Derjenige, gegen den ein Versäumnisurteil erlassen wurde, kann sich mittels Einspruch wehren, gemäß § 338 ZPO. Das Versäumnisurteil kann vollständig, oder auch nur in Teilen angefochten werden, jedoch muss es sich immer um ein echtes Versäumnisurteil handeln. Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen.
Wie sind die versäumniskosten geregelt?
Die Versäumniskosten sind in § 344 ZPO geregelt. Demnach hat die säumige Partei die durch ihr Versäumnis entstandenen Kosten zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Säumige Einspruch eingelegt hat und dieser erfolgreich war. Karlsruhe (jur).
Wie kann es zu einem versäumnissurteil kommen?
Damit es zum Erlass eines Versäumnisurteils kommen kann, darf dem kein Versagungsgrund entgegenstehen. Ein Versagungsgrund wäre die Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung nach § 335 ZPO und die Vertagung von Amts wegen nach § 337 ZPO. Damit es überhaupt zu einem (Versäumnis)-Urteil kommen kann, muss die Klage an sich auch zulässig sein.
Was muss das Gericht bei der Entscheidung über Eine Beiladung beachten?
Wenn die Entscheidung im Rechtsstreit auch gegenüber einem Dritten nur einheitlich ergehen kann, muss das Gericht diesen Dritten beiladen ( § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung), während es im Regelfall bei der Entscheidung über eine Beiladung auch Gesichtspunkte der prozessualen Zweckmäßigkeit berücksichtigen kann (einfache Beiladung).
Welche Stellung hat der Beigeladene im Verwaltungsgerichtsverfahren?
Beteiligte im Verwaltungsgerichtsverfahren. Der Beigeladene hat die Stellung eines Verfahrensbeteiligten. Er darf im Rahmen der von Kläger und Beklagtem gestellten Sachanträge Angriffs- oder Verteidigungsmöglichkeiten geltend machen, also beispielsweise eine Beweiserhebung beantragen, sich dem Klageabweisungsantrag des Beklagten anschließen usw.