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Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung?
Eine Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr ist der Regelfall. Aber auch Verfahrensläufe von mehreren Jahren sind möglich. Wenn Sie die Mitteilung erhalten, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Wie lange dauert eine Steuerfahndung?
Das kürzeste Steuerstrafverfahren dauerte bei mir 2 Wochen, das längste Steuerstrafverfahren inklusive Steuerverfahren (mit Haftungsbescheiden, Vollstreckungsverfahren, Zwangssicherungshypotheken usw.) über 16 Jahre. Mit einem Mittelwert von 3 bis 5 Jahren dürfte man wohl für den Normalfall ganz gut liegen.
Wann ermittelt das Finanzamt?
Bei Verdacht einer Steuerstraftat (§ 369 AO) ermittelt die zuständige Finanzbehörde, wobei Finanzbehörde das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse sein kann ( vgl. § 386 Abs. 1 AO).
Was ist das Strafmaß für Steuerhinterziehung?
Das Strafmaß ist Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern. Ab einer Steuerhinterziehung über 100.000 Euro drohen Freiheitsstrafen. Bei Beträgen in Millionenhöhe kann die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden.
Wie lange dauert eine Steuerhinterziehung?
Bei steuerlichen Straftatbeständen wie einer Steuerhinterziehung liegt diese bei 5 Jahren. Bei besonders schweren Steuerdelikten beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Eine wichtige Rolle spielt in Bezug auf die Verjährung das Ende der Tat.
Wie viele Milliarden haben die Steuergewerkschaft in die Welt gesetzt?
Zwischen 30 und 159 Milliarden. Die Zahlen, die durch die Presse gehen, rangieren von 30 Milliarden bis zu sagenhaften 159 Milliarden Euro Schaden pro Jahr. Bei näherer Betrachtung lassen sich allerdings schon diese beiden Angaben bezweifeln. Die 30 Milliarden hatte der Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondrazek, in die Welt gesetzt.
Wie kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln (z.B. Angabe von zu hohen Werbungskosten in der Steuererklärung) oder durch Unterlassung (z.B. Verschweigen von hohen Geldgeschenken) vorliegen, soweit daraus eine Steuerkürzung oder ein Steuervorteil eintritt.