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Wie lange dauert ein berufsbegleitendes Studium?
Bei einem berufsbegleitenden Studium absolvierst du das Studium in Teilzeit – in der Regel 15 bis 20 Stunden pro Woche – und musst dafür vier bis fünf Jahre bis zum Abschluss einplanen. Bei einem berufsbegleitenden Master in Teilzeit dauert das Studium zwischen drei und vier Jahren.
Welches Studium neben dem Beruf?
Gut vertreten sind die Bereiche Betriebswirtschaft (allgemein) / Management / Informatik / Wirtschaftsingenieurwesen aber auch andere Ingenieurwissenschaften wie Maschinenbau sowie der soziale Bereich mit Soziale Arbeit / Pflege. Angeboten werden sowohl Bachelor als auch Master-Studiengänge.
Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Vollzeit Studium?
So dauert ein klassisches Bachelor-Studium nicht wie in der Vollzeit-Variante 6 Semester, sondern kann in Teilzeit auf 8, 10 oder 12 Semester angelegt sein. Teilzeit-Studierende müssen die selben Leistungen innerhalb des Studiums erbringen, haben dafür im Gegenzug aber mehr Zeit zur Verfügung.
Wie anstrengend ist ein berufsbegleitendes Studium?
Nicht selten erweist sich die Doppelbelastung jedoch als stressig. Das gilt vor allem für diejenigen, die berufsbegleitend studieren. Häufig bleibt ihnen kaum Freizeit, erst recht wenn sie dazu noch ein Kind betreuen müssen. Auch das Vorbereiten von Prüfungen empfinden sie als belastend.
Wie lange dauert ein berufsbegleitender Master?
Das Vollzeitstudium dauert meist zwischen 14 und 24 Monaten, was circa 2 bis 4 Semestern entspricht. Ein berufsbegleitendes Masterstudium in Teilzeit läuft mit 30 bis 36 Monaten Studienzeit, also 5 bis 6 Semestern, entsprechend länger.
Kann man Teilzeit studieren und Vollzeit arbeiten?
Darf ich als Student in Vollzeit arbeiten? Die Antwort darauf ist leider nein, als Student hast du nicht die Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten und zu studieren. Da dein Vollzeit-Job im Durchschnitt 36-40 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, ist es nicht möglich, nebenbei auch noch einem Vollzeitstudium nachzugehen.
Ist Studium eine Nebentätigkeit?
Das Fern- und Teilzeitstudium fällt unter die Kategorie der Nebentätigkeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten zu melden. Dennoch lassen sich nebenberufliche Studien und eine zweite Beschäftigung wie etwa ein Minijob nur schwer miteinander vergleichen.