Wie lange dauert die ambulante Familienhilfe?

Wie lange dauert die ambulante Familienhilfe?

Die Familienhilfe findet in den Wohnungen der betroffenen Familien statt und umfasst zwischen 10 und 20 Stunden über eine Woche verteilt. Die Dauer der Familienhilfe wird zumeist für ein bis zwei Jahre festgelegt. Inhaltlich integriert die ambulante Familienhilfe das gesamte Repertoire an Indikationen.

Was umfasst Hilfe zur Erziehung?

Hilfe zur Erziehung umfasst außerdem pädagogische und therapeutische Leistungen sowie den Einbezug von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Bekommt ein Kind oder ein Jugendlicher selbst ein Kind, so besteht auch die Möglichkeit, Unterstützung bei der Pflege und Erziehung zu erhalten. Speziell ist die SPFH gesetzlich im §31 SGB VIII verankert.

Was ist die Aufgabe der stationären Familienhilfe?

Ziel der stationären Familienhilfe ist es, die Eltern in ihren Erziehungskompetenzen so zu stärken, dass auch nach dem Ende der Zeit in der ASB-Wohneinrichtung eine Trennung von Eltern und Kindern vermieden wird. Die Mutter-Vater-Kind-Häuser des ASB sind eine besondere Form des betreuten Wohnens.

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Ist die Familienhilfe eine Maßnahme der Kinderhilfe?

Die Tatsache, dass Familienhilfe eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe ist, hat leider dazu geführt, dass sie zumeist dann zum Einsatz kommt, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls anzunehmen ist, die jedoch in ihrem Ausmaß die sofortige stationäre Unterbringung nicht zwingend erforderlich macht.

Was ist eine Familienhilfe?

Familienhilfe ist ein ganzheitliches Konzept, welches in der Regel meist dann zum Einsatz kommt, wenn innerhalb einer Familie Schwierigkeiten zu beobachten sind. Diese können unterschiedlicher Natur sein, weshalb die Familienhilfe zwingend in ihrer Tätigkeit auf einem individuell erstellten Hilfeplan zu basieren hat.

Was ist die so genannte Familienhilfe?

Die so genannte Familienhilfe sollte weniger als ein therapeutisches Mittel als vielmehr als Hilfestellung im familiären Kontext betrachtet werden. Sie basiert auf einer gesetzlichen Verankerung im Sozialgesetzbuch VIII zur Kinder- und Jugendhilfe und stellt eine Form der Hilfen zur Erziehung dar.