Wie lange darf der Arbeitgeber Meine Daten speichern?

Wie lange darf der Arbeitgeber Meine Daten speichern?

So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.

Kann ein firmenhandy überwacht werden?

Eine ständige oder heimliche Überwachung der Firmenhandys durch den Arbeitgeber ist prinzipiell also nicht gestattet. Dennoch hat er je nach Vertragsmodell das Recht, wichtige Daten einzusehen oder die private Nutzung des Handys, wenn diese verboten wurde, stichprobenartig zu überprüfen.

Wie weist der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Pflichten hin?

Bei einer Abmahnung weist der Arbeitgeber zum einen den Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Pflichten hin und beschreibt die Verletzung dieser Pflichten (Rügefunktion oder Dokumentationsfunktion).

Was kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festhalten?

Gerade bei Berufen mit entsprechend hohem Kundenkontakt, kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bestimmte Bekleidungsvorschriften festhalten. Dazu kann auch gehören, dass er das Tragen von Piercings untersagt. Der Arbeitnehmer muss das Piercing dann entfernen (oder zumindest abkleben).

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Warum darf der Arbeitgeber Körperschmuck am Arbeitsplatz verbieten?

Allerdings gilt stets, dass der Arbeitgeber Körperschmuck am Arbeitsplatz nicht pauschalt verbieten darf. Vielmehr muss der Arbeitgeber das Verbot immer begründen können. Als Begründung kann der Arbeitgeber dafür beispielsweise erhöhten Kundenkontakt, Sicherheitsaspekte oder Hygienevorschriften angeben.

Wie kann der Arbeitgeber Öffentlichkeitsarbeit leisten?

Dem Arbeitgeber bietet sich die Möglichkeit Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Er kann die Arbeitnehmer z. B. in Form von Briefen oder Erklärungen über die Folgen des Streiks informieren und so ein Bewusstsein für die anfallenden Kosten des Streiks schaffen oder eventuelle Nachfolgeentscheidungen wie bspw.