Inhaltsverzeichnis
Wie lange bleibt ein Kind bei Pflegeeltern?
Die Dauerpflege ist darauf ausgelegt, dass das Pflegekind bis zu seiner Verselbstständigung in der Pflegefamilie bleibt. In der Regel also bis zur Volljährigkeit. Wird ein Kind in Dauerpflege vermittelt, ist ausgeschlossen, dass die leiblichen Eltern sich in absehbarer Zeit wieder angemessen um das Kind kümmern können.
Wann kommt ein Kind in die Pflegefamilie?
Der Umzug in eine Pflegefamilie kommt in Frage, wenn die leiblichen Eltern ihr Kind nicht mehr selbst erziehen und versorgen können, oder wenn es vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird.
Wie werden Pflegeeltern überprüft?
Zuständig für die Überprüfung und Vorbereitung von Bewerbern und auch die Auswahl von Pflegeeltern für ein bestimmtes Kind sind in der Regel die Jugendämter. Über die Struktur in der eigenen Kommune kann immer das örtlich zuständige Jugendamt Auskunft geben.
Wie lange bleibt das Kind in der Pflegefamilie?
Pflegefamilien wissen nie, wie lange das Kind letztlich bleiben wird. Zwar kann die so genannte Vollzeitpflege, bei der das Pflegekind für eine unbestimmte Zeit oder auf Dauer in der Pflegefamilie lebt, manchmal auch in eine Adoption übergehen. Aber die Fähigkeit, loslassen zu können, ist für Pflegeeltern ganz wichtig.
Wie verläuft das Pflegekind in der Pflegefamilie?
Entwicklung und Verhalten des Pflegekindes in der Pflegefamilie verläuft bei den meisten Kindern in vergleichbaren Schritten – den sogenannten Integrationsphasen. die Phase der Orientierung, die Phase von Konflikten, die Phase enge neuer Beziehungen zu den Pflegeeltern.
Was bedeutet ein Pflegekind zu haben?
Ein Pflegekind zu haben, bedeutet Elternschaft auf Zeit. Anders als bei einer Adoption bleibt das Sorgerecht zu großen Teilen bei den leiblichen Eltern oder dem Vormund. Pflegefamilien wissen nie, wie lange das Kind letztlich bleiben wird.
Was bedeutet die Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie?
Die Übersiedlung des Kindes in die Pflegefamilie bedeutet einen Bruch für das Kind. Es wäre daher ideal, wenn neben der Sozialarbeiterin der Vermittlungsstelle auch die Erzieherin des Heimes oder die Bereitschaftspflegemutter den Einzug des Kindes in die Pflegefamilie konkret begleiten würden.