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Wie lange bekommt man für schweren Raub?
Für einen schweren Raub droht zum Beispiel eine drei- bis fünfjährige Haftstrafe. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen: Raub mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug (Hierfür genügt es übrigens schon, wenn der Täter oder ein Tatbeteiligter diese Waffe nur bei sich führt, ohne sie zu benutzen.)
Wann wird Diebstahl zum Raub?
Ein Diebstahl wird zu einem Raub, wenn ein Täter Sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zwingt Ihr Eigentum herauszugeben. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
Wie lange bekommt man für Bankraub?
In Deutschland wird Bankraub je nach Tathergang rechtlich entweder als Raub oder als räuberische Erpressung eingeordnet. Das Strafmaß ist allerdings in beiden Fällen identisch: Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe. Verwendet der Täter eine Waffe, so erhöht sich diese auf fünf Jahre.
Ist der Raub ein Verbrechen?
Der Raub ist daher ein Verbrechen. Bei Verbrechen wird jedoch in der Regel eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegen, sodass Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen sein wird. Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, ich übernehme auch bundesweit Pflichtverteidigungsmandate.
Was ist eine Freiheitsstrafe für einen einfachen Raub?
Der einfache Raub sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor. Der Raub ist daher ein Verbrechen. Bei Verbrechen wird jedoch in der Regel eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegen, sodass Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen sein wird.
Wie lange dauert ein bewaffneter Raub?
Bei einem bewaffneten Raub beträgt die Strafe mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe. Maskierte Täter bedrohen einen Mann mit der Pistole und verlangen, dass er Uhr, Handy und Portemonnaie herausgibt. Eine Bande überfällt einen Geldtransporter, fesselt die Fahrer des Transporters und nimmt das ganze Geld mit.
Welche Besonderheiten sind beim Raub zu beachten?
Auch die Besonderheiten der Nötigung gem. § 240, z.B. Drohung mit einem Unterlassen, sind beim Raub zu beachten.