Wie kündigen im öffentlichen Dienst?
Laut dem Paragraphen 622 im BGB „Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“ heißt es, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.
Wie schnell kann ich kündigen im öffentlichen Dienst?
bis zu einer Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende. bei einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Frist von einem Monat zum Monatsende. bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Wie kann ich ihre Kündigung kündigen?
Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun – und sich an die geltenden Kündigungsfristen halten. Am besten sollten Sie Ihre Kündigung direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten geben.
Ist es eine ordentliche Kündigung möglich?
Solange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, müssen Sie nicht einmal einen Kündigungsgrund angeben. Eine Ausnahme gibt es trotzdem: Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind, dann fällt das Recht zur ordentlichen Kündigung weg, insofern nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist.
Was ist die Kündigungsfrist für einen Arbeitsvertrag?
Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats.
Welche Regelungen gelten für eine einzuhaltende Kündigungsfrist?
Regelungen, denen Sie die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen können, finden Sie entweder in Ihrem Arbeitsvertrag, in einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB).