Wie konnen sie mit der Polizei Niedersachsen in Kontakt treten?

Wie können sie mit der Polizei Niedersachsen in Kontakt treten?

Alternativ können Sie auch über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen in Kontakt zur Polizei treten. Dort finden Sie auch eine Dienststellensuche passend zur Ihrer Adresse. Beachten Sie bitte die dortigen Hinweise und Belehrungen in Bezug auf Ihre Anzeigenerstattung. Zum Teil verfügen die anderen Bundesländer ebenfalls über Onlinewachen.

Wie kann die Polizei eine Person durchsuchen?

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn 1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann, 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

Wie ist die Polizei in anderen Staaten gebunden?

Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 „an Gesetz und Recht gebunden.“

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Wie lange muss die Polizei deine Identität feststellen?

Die Polizei kann dich maximal 24 Stunden (bzw. 48 Stunden an Wochenenden) festhalten, danach muss sie dich einem/einer Untersuchungsrichter*in vorführen. Grundsätzlich gilt, dass dich die Polizei nach Feststellen deiner Identität gehen lassen muss, wenn kein Grund für eine vorläufige Festnahme und kein Vorführungsbefehl gegen dich vorliegt.

Welche Beweise sichert die Polizei bei ihren Ermittlungen?

Neben den „Personalbeweisen“ wie Ihrer Zeugenaussage oder Sachverständigengutachten, sichert die Polizei bei ihren Ermittlungen auch „Sachbeweise“ wie Finger- oder Werkzeugspuren, DNA- und Faserspuren, Dokumente, Datenträger, Screenshot, E-Mails oder Chatverläufe.

Wie erfolgt eine Zeugenvernehmung bei der Polizei?

Eine erste Zeugenvernehmung erfolgt meist bei der Polizei. Dazu erhalten Sie von der Polizei eine Vorladung. Wenngleich keine gesetzliche Pflicht besteht, dieser Vorladung zu folgen, bedenken Sie bitte: Als Geschädigte bzw.

Kann die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Straftat begehen?

Ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden – die Tat wird nicht aufgeklärt, der Täter bleibt unentdeckt und unbestraft, er kann weiterhin Straftaten begehen. Schützen Sie also sich und andere: Zeigen Sie jede Straftat an!

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