Wie kommt es von der Geldforderung zur Zwangsvollstreckung?

Wie kommt es von der Geldforderung zur Zwangsvollstreckung?

Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt also stets durch Pfändung (§ 803 Abs. 1 S. 1 ZPO). Durch sie erwirbt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand, der Forderung oder dem Vermögensrecht des Schuldners (§ 804 Abs.

Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung in Forderungen?

Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte erfolgt auf entsprechenden Antrag des Gläubigers durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Wie Vollstrecke ich eine Geldforderung?

Der Gläubiger kann in verschiedene Vermögensgegenstände vollstrecken: Neben beweglichen Sachen wie Hausrat oder Schmuck kommen auch unbewegliche Sachen in Betracht. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um Eigentumswohnungen oder Grundstücke handeln – auch eine Vollstreckung in Forderungen oder Rechte ist möglich.

Was ist das Pfandrecht?

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Einem sogenannten Pfandgläubiger wird dabei das Recht verliehen, eine Forderung mit einer Sache zu besichern.

LESEN SIE AUCH:   Wie warm darf Kalbermilch sein?

Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?

Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.

Wann darf das Pfandrecht verwertet werden?

Die Verwertung darf bei Privatleuten frühestens ein Monat, bei Kaufleuten frühestens eine Woche nach der Androhung erfolgen. Das Pfandrecht wird bei beweglichen Sachen durch eine öffentliche Versteigerung, die von einem Gerichtsvollzieher, Notar oder öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird, verwertet.

Was sind die Voraussetzungen für ein wirksames Pfandrecht?

1 BGB. Einigung und Übergabe sind vorausgesetzt. Die erste Voraussetzung für das wirksame Entstehen ist ein entsprechender Vertrag inklusive dem Willen, ein Pfandrecht zu begründen – also etwa Leihe von Geld mit Pfandrecht auf eine Sache zur Absicherung. Denjenigen, der sich Geld leiht, nennt man Pfandgeber.