Wie komme ich an die Betriebsvereinbarung?

Wie komme ich an die Betriebsvereinbarung?

Zugang zu über 10.000 Betriebsvereinbarungen im Archiv der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) Mehr als 10.000 Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind im Archiv „Betriebliche Vereinbarungen“ der Hans-Böckler-Stiftung archiviert worden – der weitaus größte Bestand in Deutschland.

Was steht in der Betriebsvereinbarung?

Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer.

Wer informiert über Betriebsvereinbarung?

Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen (§ 77 Abs.

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Was steht alles in der Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung muss eines der Themen Gesundheitsschutz, Unfallverhütung, Ordnung und Verhalten im Betrieb oder Sanktionen betreffen. Zum Teil können Betriebsordnungen auch Bestimmungen zu Arbeitsbeziehungen einbinden. Dabei werden meist Pflichten des Arbeitnehmers als auch bestimmte Vorgehensweise festgelegt.

Welche Aussagen zu einer Betriebsvereinbarung sind richtig?

Eine Betriebsvereinbarung gilt für die Arbeitnehmer normativ und zwingend. Dieses Günstigkeitsprinzip ist dadurch abgesichert, dass ein einzelvertraglicher Verzicht auf Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist (§ 77 Abs. 4 BetrVG).

Was darf in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt werden?

Es können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicher Weise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, denn gem. § 87 Abs. Unter „Arbeitsentgelte“ versteht man jede in Geld zahlbare Vergütung oder Sachleistung des Arbeitgebers.

Was darf nicht in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?

Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Tarifsperre, die dem Schutz der Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen dient.

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Was ist eine Betriebsvereinbarung und wird darin geregelt?

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber und dem Betriebsrat in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

Wie kann eine Betriebsvereinbarung geändert werden?

Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com) Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.

Wie kann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden?

In folgenden Fällen kann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen oder ggf. über die Einigungsstelle erzwungen werden: Vereinbarungen über Zeit und Ort von Betriebsratssprechstunden. (§ 39 Abs. 1 BetrVG), Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung. (§ 69 Satz 2 und 3 BetrVG), bzgl.

Wie wird die Betriebsvereinbarung unterzeichnet?

Kommt die Betriebsvereinbarung durch Spruch der Einigungsstelle zustande, wird sie vom Einigungsstellenvorsitzenden unterzeichnet. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zu veröffentlichen, z.B. durch Aushang am schwarzen Brett ( § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG ).

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Wie erfolgt die Beendigung einer Betriebsvereinbarung?

Beendigung einer Betriebsvereinbarung. Die Beendigung einer Betriebsvereinbarung kann in folgenden Fällen erfolgen: Zeitablauf: Durch Zeitablauf, wenn die Betriebsvereinbarung befristet abgeschlossen wurde, ohne Zutun, automatisch mit Fristende. Eine Nachwirkung (über das Fristende hinaus) tritt nicht ein.