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Wie kann man gegen ein Krankenhaus vorgehen?
Krankenhaus verklagen – außergerichtliches Vorgehen Betroffene können sich an Schlichtungs- und Gutachterkommissionen der Ärztekammern wenden, Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse mit der Bitte um Hilfe wenden oder. Sie beauftragen einen Arzt mit der Begutachtung der Behandlung.
Wo beschwere ich mich über eine Klinik?
Das Ministerium in Düsseldorf ist oberste Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser und hat somit auch die oberste Rechtsaufsicht über sie. Das heißt: Bei Bedarf wird geprüft, ob die Kliniken alle Vorgaben beachtet haben, die sich etwa aus Gesetzen und Bescheiden ergeben.
Was ist ein Krankenhausaufnahmevertrag?
Diese Form des Krankenhausaufnahmevertrags bildet den Regelfall, wenn der behandelnde Arzt ein sogenannter Belegarzt ist. Das ist ein Arzt, der eigentlich in einer eigenen Praxis arbeitet, sich aber für schwerere Eingriffe mit einem Krankenhausträger darauf geeinigt hat, dass er seine Patienten in dem Krankenhaus behandeln darf.
Warum ist ein Krankenhausvertrag unwirksam?
So haben die Gerichte eine Vereinbarung für unwirksam erklärt, bei der die Möglichkeit der rückwirkenden Anhebung der Pflegesätze oder ein Haftungssausschluss bei Entlassung des Patienten gegen ärztlichen Rat festgelegt wurde. Vertragspartner des Krankenhausvertrags ist einerseits stets der Patient, andererseits der Krankenhausträger bzw. ein Arzt.
Wie wird der Inhalt eines krankenhausvertrags bestimmt?
Der Inhalt des Krankenhausvertrags wird in der Regel von den Krankenhausaufnahmebedingungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bestimmt. Diese veröffentlicht ein (kostenpflichtiges) Muster mit Allgemeinen Vertragsbedingungen für Krankenhäuser (AVB ).
Was versteht man unter einem Krankenhausträger?
Unter einem Krankenhausträger versteht man jede natürliche oder juristische Person, die ein Krankenhaus betreibt ( § 2 Nr. 1 Krankenhausgesetz – KHG ). Eine natürliche Person ist jeder Mensch, d.h. jedermann kann ein Krankenhaus betreiben, selbstverständlich auch mehrere natürliche Personen, z.B.