Wie kann man ein Behandlungsvertrag beenden?

Wie kann man ein Behandlungsvertrag beenden?

Der Patient kann den Behandlungsvertrag jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, kündigen (§ 627 BGB). Kündigt der Patient, so kann der Zahnarzt eine Vergütung für seine bisher erbrachten Leistungen vom Patienten verlangen (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Wer ist behandelnder?

Der Behandelnde ist – entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch – nicht derjenige, der die medizinische Maßnahme letztlich vornimmt, sondern der die Behandlung Zusagende. Dies kann die gleiche Person sein.

Wer legt fest wie eine Behandlung zu erfolgen hat?

Der Behandlungsvertrag (Paragraf 630a BGB) legt verbindlich fest, dass die Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat. Für Ärzte (und andere Therapeuten) werden Informationspflichten (Paragraf 630c BGB) eingeführt.

Wie kann der Behandlungsvertrag beendet werden?

Auch durch den Tod eines Beteiligten kann der Behandlungsvertrag beendet werden. Oder durch einen beiderseitigen Aufhebungsvertrag. Gut zu wissen: Die Beendigung des Behandlungsvertrags hebt die Schweigepflicht des Arztes nicht auf. Gut zu wissen: Die Beendigung des Behandlungsvertrags hebt die Schweigepflicht des Arztes nicht auf.

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Wie ist die Begutachtung durch den medizinischen Dienst veranlassen?

Gemäß § 275 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, von sich aus eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu veranlassen, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bestehen. Sie als Arbeitgeber können die Begutachtung aber auch verlangen.

Welche Gründe kann ein Behandlungsvertrag gekündigt werden?

Er muss daher Gründe für die Kündigung des Behandlungsvertrags haben. Etwa ein zerstörtes Vertrauensverhältnis, die Forderung nach Facharztbehandlung beim Allgemeinarzt, Nichteinhalten der ärztlichen Anordnungen usw. Nach dem Gesetz kann ein Behandlungsvertrag grundsätzlich auch „zur Unzeit“ gekündigt werden.

Was darf der privat abrechnende Arzt kündigen?

Während der privat abrechnende Arzt ohne weiteres kündigen, das heißt die Behandlung einstellen darf (außer im Notfall), ist der Vertrags- oder Kassenarzt zur Versorgung des Kassenpatienten verpflichtet. Er muss daher Gründe für die Kündigung des Behandlungsvertrags haben.