Wie kann man den Nachnamen seiner Mutter annehmen?

Wie kann man den Nachnamen seiner Mutter annehmen?

Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt und an das Jugend- und Standesamt. Tragen Sie hier Ihren Wunsch, den Geburtsnamen der Mutter anzunehmen, vor. Die Behörden prüfen dann, ob sich die Namensänderung negativ auf das Kindswohl auswirken könnte.

Wie kann ich den Mädchennamen meiner Mutter annehmen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden….Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  1. Personalausweis bzw.
  2. Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk.

Kann das Kind seinen Nachnamen ändern?

Mir ist bekannt, dass ein Kind seinen Nachnamen – bei gemeinsamen Sorgerecht – nur dann ändern kann, wenn beide Elternteile zustimmen. Kann das KInd erst ab 18 gegen den Willen eines Elternteiles den Namen ändern oder kann es bereits ab 14 versuchen, gegen die Entscheidung des widersprechenden Elternteils anzugehen?

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Ist der Namenswechsel des Kindes möglich?

Nach der Scheidung kann es passieren, dass das Kind einen anderen Nachnamen tragen soll. Sind die Eltern bei der Geburt verheiratet, ist eine Änderung nur schwer möglich. Eine Namensänderung kann nur selten gegen den Willen eines Elternteils erfolgen. Ausführliche Informationen zum Namenswechsel des Kindes erhalten Sie im Folgenden.

Was sind die Gründe für die Änderung eines Vornamens?

Ganz allgemein sind als wichtige Gründe anerkannt worden, wenn ihr Vorname anstößig oder lächerlich ist und es nachvollziehbar ist, dass sie darunter leiden. Die Hürde für die Änderung eines Vornamens ist im Allgemeinen auch tiefer, als für die Änderung des Familien-bzw. Nachnamens.

Hat ein Elternteil der Änderung des Nachnamens zu tun?

Stimmt ein Elternteil der Änderung des Nachnamens nicht zu, erhält das Kind nur einen anderen Nachnamen, wenn das Kind etwa psychisch darunter leidet, anders zu heißen als der Rest der Familie. Dann liegt nämlich eine Kindeswohlgefährdung vor.

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