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Wie kann ich remote Arbeiten?
Das wesentliche Merkmal dieses Arbeitsmodells ist, dass der Arbeitnehmer nicht an das Firmenbüro gebunden ist. Er kann daheim, auf Reisen, auf einer Parkbank oder am Strand arbeiten. Der Kontakt zur Firma findet online und telefonisch statt. Die Arbeitsaufgaben müssen sich komplett online erledigen lassen.
Was bedeutet Mitarbeiter können im Remote Arbeiten?
Remote Work bedeutet so viel wie Fernarbeit. Sie kann an jedem beliebigen Ort erledigt werden.
Was bedeutet Remote Stelle?
Remote lässt sich aus dem Englischen mit dem deutschen Wort „fern“ übersetzen. Wir sprechen deshalb bei Remote-Work auch von Fernarbeit. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, bei der Mitarbeiter nicht im Büro anwesend sind. Sie arbeiten stattdessen an einem beliebigen Ort außerhalb der Firma oder in Heimarbeit.
Was ist der Vorteil von Remote Work?
Ein weiterer angenehmer Faktor ist die Zeit, die du durch Remote Work sparen kannst. Dabei geht es vor allem um das tägliche Pendeln zum Büro und wieder nach Hause. Den maximalen Effekt erreichst du hier natürlich, wenn du von zuhause aus arbeitest. Ein weiterer Vorteil von Remote Work ist, dass es äußerst bequem ist.
Was benötigst du für Remote Arbeiten?
Alles, was du benötigst, um remote zu arbeiten, ist ein Computer und Internet. Das bedeutet auch, dass du räumlich sehr flexibel bist. Du kannst von deiner Couch, einem Co-Working Space oder auch einem Café in Paris aus arbeiten.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.