Wie kann ich mich gegen Pfandung wehren?

Wie kann ich mich gegen Pfändung wehren?

Die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) ist gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts möglich. Sie ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung bei dem Vollstreckungsgericht oder dem Landgericht einzulegen.

Wann kann eine Zwangsvollstreckung erfolgen?

Eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme darf erst beginnen, nachdem der Vollstreckungstitel an den Schuldner zugestellt worden ist. Urteile und Beschlüsse stellt das Gericht selbst zu. Die Zustellung anderer Vollstreckungstitel muss der Gläubiger selbst veranlassen und einen Gerichtsvollzieher beauftragten.

Kann der Beklagte gegen die Klage verteidigen?

Es genügt, wenn der Beklagte erklärt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Zusätzlich dazu sollte der Beklagte beantragen, dass die Klage abgewiesen und die Kosten dem Kläger auferlegt werden. Sollte der Beklagte Erfolg haben, muss dadurch der Kläger die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

Wie kann man den Schuldner ausfindig machen?

Denn nun stellt sich die Frage, wie er den Schuldner ausfindig machen kann. Eine Lösung bietet § 755 Zivilprozessordnung (ZPO) – die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher. Diese Vorschrift räumt dem Gerichtsvollzieher weitreichende Befugnisse ein.

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Kann der Gerichtsvollzieher die Schuldner-Adresse nicht ermitteln?

Lässt sich der Schuldner-Adresse nicht ermitteln, kann der Gerichtsvollzieher den Aufenthaltsort auch über folgende Behörden in Erfahrung bringen: Für die korrekte Aufenthaltsermittlung vom Schuldner ist unter Umständen dessen Geburtsdatum erforderlich. Insbesondere die Rentenversicherung wird ohne dieses Datum kaum Auskunft erteilen können.

Ist der Schuldner plötzlich spurlos verschwunden?

Er ist plötzlich spurlos verschwunden – unbekannt verzogen. Die Zwangsvollstreckung ist damit vorerst unmöglich – ohne erfolgreiche Schuldnersuche. Denkbar sind in diesem Zusammenhang folgende Situationen: Der Aufenthaltsort des Schuldners ist bereits unbekannt, bevor der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt.