Wie kann ich die Waffe verlieren?
Achtung: Wer nur eine Begründung angibt, kann die Waffe verlieren, wenn später einmal die Begründung nicht mehr besteht (z.B. Jagd wird aufgegeben). Wer mit der Bürgerkarte registriert, kann sich die Bestätigung selber ausdrucken, wer beim Fachhändler oder Büchsenmacher registrieren läßt, erhält eine Bestätigung über die Registrierung.
Wann ist die Registrierung für die C-Waffen gültig?
Die Kategorie C-Waffen (Altbestand) bis spätestens 30. 6. 2014. Bis zur Registrierung dieses Altbestandes gelten noch die alten Meldungen nach § 30 WaffG und die sind bis dahin aufzubewahren. Sonst Kat. C- und D-Waffen spätestens 6 Wochen nach Erwerb. Registrierung mit der Bürgerkarte: Geht nur für den Altbestand (also Waffen, die vor dem 1. 10.
Wann muß der Erwerber registriert werden?
Auch hier muß der Erwerber registrieren und zwar innerhalb von 6 Wochen nach dem Erwerb. Die Kategorie A und B-Waffen sind nicht zu registrieren, sie sind ja schon registriert. Die Waffenbehörden übertragen das nach und nach in das ZWR. Der Besitzer muß dazu nichts beitragen.
Welche Begründungen gibt es für jede Waffe?
Für fast jede Waffe gibt es mehrere Begründungen (Jagd, Sportschießen, Selbstverteidigung, Sammeln usw.). Läßt das System nur eine Begründung zu, die Registrierung abbrechen und sich beim BMI (Mag. Gartner e-mail Adresse!) beschweren.
Wann muss die Waffe gemeldet werden?
Allerdings muss die Waffe registriert sein oder innerhalb der nächsten drei Jahre dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Dieses stellt eine Bestätigung aus, mit welcher der Besitzer zur Waffe passende Ladevorrichtungen (unabhängig deren Grösse) ohne eine Ausnahmebewilligung erwerben kann.
Was sind die rechtlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung einer Waffe?
Die rechtlichen Bestimmungen, die zum Tragen einer Waffe berechtigen, sind streng, auch die Pflichten zur Verwahrung. Die Strafen bei Nichteinhalten der Gesetze sind hoch. Was beim Kauf, Besitz und bei der Aufbewahrung einer Waffe zu beachten ist, darüber klären die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung auf.
Wie kann ich eine Waffe erwerben?
Als Privatperson eine Waffe erwerben Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird. Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.