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Wie kann ein Zivilverfahren enden?
Ein Zivilprozess muss nicht durch ein Urteil enden. Die Parteien können auch einen Vergleich schließen, sich also einigen. Hierdurch wird der Prozess ebenfalls beendet. Der Abschluss des Vergleichs ist in jeder Phase des Prozesses möglich.
Was passiert nach einem Gerichtsurteil?
Die vom Gericht im Urteil ausgesprochene Freiheitsstrafe wird in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt. Dazu wird dem oder der Verurteilten eine Aufforderung zum Strafantritt übersandt. Tritt der oder die Verurteilte diese Strafe nicht freiwillig an, kann er oder sie auch verhaftet werden.
Wie endet ein Prozess?
Ein Prozess kann auf unterschiedliche Art beendet werden: Der Beklagte sieht ein, dass der Kläger Recht hat und erkennt den geltend gemachten Anspruch voll an („Anerkenntnis“). Der Kläger sieht ein, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und nimmt sie zurück („Klagerücknahme“).
Was ist die deutsche Zivilprozessordnung?
Zivilprozessordnung (Deutschland) Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen und trat in der ersten Fassung am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft. Sie umfasst grundsätzlich alle für die Fragen des Zivilprozesses relevanten Vorschriften.
Was sind die beiden wichtigsten Rechtsquellen des Zivilprozesses?
Im Wesentlichen sind die beiden wichtigsten Rechtsquellen des Zivilprozesses zum einen die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und zum anderen das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf im Zivilprozess in sämtlichen Instanzen (1. Instanz, Berufung, Revision).
Wie regelt die ZPO den Zivilprozess?
Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf im Zivilprozess in sämtlichen Instanzen (1. Instanz, Berufung, Revision). Sie enthält Regelungen darüber, wie Klage zu erheben ist, wie Beweise erhoben werden und in welcher Form ein Gericht zu entscheiden hat. Ferner enthält die ZPO Regelungen über das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus Urteilen.
Welche Gerichtskosten sind in der Zivilprozessordnung enthalten?
Diese setzen sich zusammen aus den jeweiligen Gerichtskosten im Zivilprozess sowie den außergerichtlichen Kosten. Unter letzteren sind insbesondere die Anwaltskosten, Reisekosten und die Kosten für ein eventuell erforderliches Sachverständigengutachten zu verstehen. In den §§ 91 bis 107 der Zivilprozessordnung sind Regelungen darüber enthalten.