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Wie kann ein Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch machen?
Wenn ein Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch macht, kann er in der Regel keine direkte Räumungsklage gegen seinen Mieter anstrengen. Das bedeutet, dass der Mieter weiterhin in der Wohnung bleiben darf, so lange die offenen Forderungen durch das Pfandrecht gedeckt sind.
Wie kann ich Vermieter mit Pfändungen sichern?
Ein Vermieter kann Mietforderungen mit Pfändungen sichern, solange die Forderung nicht beglichen ist. Auch bei einem Auszug des Mieters hat der Vermieter die Möglichkeit, den Besitz der Sicherungsgegenstände zu verlangen.
Kann der Vermieter pfändbare Sachen aus der Wohnung einbehalten?
Auch hierzu kann der Vermieter pfändbare Sachen aus der Wohnung einbehalten. Sollte der Vermieter Sachen einbehalten und Pfänden, die eigentlich als unpfändbar gelten, so ist er dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Wann erlischt das Pfandrecht des Vermieters?
Kann der Vermieter die Pfandsache aus den Räumen entfernen?
Möchte der Mieter die Pfandsache aus den Räumen entfernen und der Vermieter legt Einspruch ein, so darf die Pfandsache nicht aus dem Mietobjekt entnommen werden. Dieser Tatbestand kann sich beispielsweise ergeben, wenn der Vermieter sein Pfandrecht bei der Einbauküche geltend machen möchte.
Was sind die Rechte aus dem Pfandrecht?
Rechte aus dem Pfandrecht a) Verwertungsrecht des Eigentümers Während die oben behandelte Bürgschaft einen direkten Anspruch des Gläubigers gegen den Bürgen auf Zahlung gibt, hat der Gläubiger gegen den Verpfänder nur einen Anspruch darauf, dass dieser die Verwertung der Sache duldet. Dies folgt aus § 1228 Abs. 2.
Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?
Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.
Was spielt das vertraglich begründete Pfandrecht in Deutschland?
Das vertraglich begründete Pfandrecht an beweglichen Sachen spielt wirtschaftlich nur eine geringe Rolle. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland das rechtsgeschäftliche Pfandrecht (fast) immer Faustpfandrecht ist. Der Verpfänder muss also den Besitz der Pfandsache an den Gläubiger abgeben.