Wie kann die Diskriminierung einer schwangeren am Arbeitsplatz erfolgen?

Wie kann die Diskriminierung einer schwangeren am Arbeitsplatz erfolgen?

Die Diskriminierung einer Schwangeren am Arbeitsplatz kann auf ganz unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wenn sich eine Arbeitnehmerin diskriminiert fühlt und sich deshalb zur Klage entscheidet, muss sie dem Arbeitsgericht Anhaltspunkte dafür vorlegen.

Welche Beispiele gibt es für Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft?

Im Folgenden nennen wir Ihnen häufige Beispiele für Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft. Häufig muss noch nicht einmal eine Schwangerschaft bestehen. Viele junge Frauen werden allein wegen der Aussicht, dass sie bald schwanger werden könnten, bei der Bewerbung abgelehnt.

Ist der Arbeitgeber in der Pflicht eine Schwangerschaft zu beweisen?

Anschließend ist der Arbeitgeber laut § 22 AGG in der Pflicht, zu beweisen, dass keine Benachteiligung bestanden hat. Im Folgenden nennen wir Ihnen häufige Beispiele für Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft. Häufig muss noch nicht einmal eine Schwangerschaft bestehen.

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Wie tritt arbeitsplatzdiskriminierung auf?

Arbeitsplatzdiskriminierung tritt auf, wenn eine Person aufgrund einer Reihe von Faktoren nachteilig diskriminiert wird. Zusätzlich zu den oben genannten Gründen können Arbeitnehmer und Bewerber aufgrund von Behinderungen, genetischen Informationen, Schwangerschaft oder aufgrund ihrer Beziehung zu einer anderen Person diskriminiert werden.

Ist die Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten?

Diskriminierung wegen des Geschlechts, und damit auch wegen einer Schwangerschaft, wird jedoch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Verstößt ein Arbeitgeber dagegen, sollten Betroffene sich wehren.

Wie verneint der Gerichtshof die Entlassung einer schwangeren?

Der Gerichtshof verneint – unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zu Fällen der Entlassung von Schwangeren – eine solche Ausnahme. Nach dieser Rechtsprechung ist die Entlassung einer Schwangeren, die einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot unterfällt, eine geschlechtsbezogene Diskriminierung und damit unzulässig (EuGH, Urt. v. 28.9.1994 – Rs.