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Wie kann der Fahrer für einen Privatverkauf haften?
Bei einem Privatverkauf muss der Fahrer für den Schaden haften, sofern der Unfall durch eine fahrlässige Handlung verursacht wurde. Wer das Auto über einen Händler kauft, kann jedoch davon ausgehen, dass das Auto eine Vollkaskoversicherung besitzt, sofern der Verkäufer vor der Probefahrt nichts anderes mitgeteilt…
Was sind die wichtigsten Tipps für den Autoverkauf?
Hierfür fallen zwar Kosten an, dafür wissen Sie genau, wie viel Ihr Kfz noch wert ist und welchen Preis Sie verlangen können. Einer der wichtigsten Tipps für den Autoverkauf besteht darin, dass für das Fahrzeug der Nachweis über eine vor kurzem erfolgte Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich meist TÜV genannt – bestehen sollte.
Was ist mit der Kfz-Versicherung des verkauften Autos?
Mit der Kfz-Versicherung des verkauften Autos hat man als Verkäufer anschließend nichts mehr zu tun. Es kann aber trotzdem nicht schaden, ein paar Tage nach dem Verkauf nochmal nachzufragen, ob der Händler seiner Aufgabe nachgekommen ist.
Ist der Verkauf von Kfz-Versicherung gut durchdacht?
Der Verkauf eines Fahrzeugs sollte bezüglich der Kfz Versicherung gut durchdacht sein, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Gemeint sind hier nicht versteckte Mängel oder der Verkauf eines Unfallwagens als unfallfrei, sondern die rechtlichen Bedingungen bezüglich der Kfz-Versicherung beim Wechsel des Halters.
Wie geht es bei einem privaten Verkauf mit dem Auto?
Bei einem privaten Verkauf muss der Käufer das Auto auf sich zulassen und versichern. Damit keine Lücke im gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz entsteht, geht mit dem Auto auch die Versicherung auf den neuen Autobesitzer über; die Nachhaftung gilt auch dann.
Was ist der Haftungsausschluss bei einem Autoverkauf von privat?
Beide Bereiche sind also immer in Verbindung miteinander zu betrachten. Bei einem Autoverkauf von privat besagt der Haftungsausschluss, dass der Verkäufer nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer anderen Person aufkommt, die durch einen Mangel am Fahrzeug entstanden sind.
Was gilt für Käufer und Verkäufer von privaten Fahrzeugen?
Als rechtliche Grundlage gilt beim Verkauf eines Fahrzeugs von privat an privat das ganz normale Kaufrecht, Käufer wie Verkäufer sind also Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf, der gegeben ist, wenn eine Privatperson ein Fahrzeug von einem Unternehmer kauft (§ 474 BGB).