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Wie kann der Betriebsrat vor einer Kündigung anhören?
Vor jeder Kündigung ist grundsätzlich der Betriebsrat anzuhören. Einzuleiten ist die Anhörung von Seiten des Arbeitgebers, indem dieser dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers mitteilt.
Wann kann die Anhörung nachgeholt werden?
Wurde die Anhörung des Beteiligten versäumt, kann diese bis zum Verfahrensende nachgeholt werden, um eine wirksame Heilung zu erzielen (§ 45 Abs. 1 Nr. VwVfG). Die Anhörung ist auch noch während eines Gerichtsverfahrens (z.
Wie lang ist die Bewerbungsfrist für den Betriebsrat?
Rechtzeitig heißt: Mindestens eine Woche vor Durchführung der geplanten Maßnahme, so dass für den Betriebsrat die Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG 1972 gewahrt bleibt. Umfassend heißt: Bei Einstellungen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, also auch die derjenigen, die der Arbeitgeber nicht in Aussicht…
Was darf der Arbeitgeber mit der Anhörung mitteilen?
Inhalt der Anhörung. Aus Datenschutzgründen darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat eine Einsicht in die Personalakte nicht gewähren, allerdings sollte er ihm für ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren die Sozialdaten des gekündigten Arbeitnehmers sowie die Kündigungsfrist, den Kündigungstermin und die Kündigungsgründe möglichst detailliert mitteilen.
Welche Anhörungsrechte hat der Personalrat?
Anhörungsrechte finden sich insbesondere im Planungsbereich, etwa bei Stellenanforderungen zum Haushaltsplan, der Personalplanung, Neubauplanung, Änderung von Arbeitsverfahren (vgl. § 78 Abs. 3 – 5 BPersVG). Der Personalrat ist auch vor fristlosen Entlassungen und vor außerordentlichen Kündigungen anzuhören (§ 79 Abs.
Ist die Anhörung von Seiten des Arbeitgebers unwirksam?
Einzuleiten ist die Anhörung von Seiten des Arbeitgebers, indem dieser dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers mitteilt. Versäumt es der Arbeitgeber den Betriebsrat anzuhören, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam.