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Wie kann der Arzt mit der Polizei in Berührung kommen?
Im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit kann der approbierte Arzt in unterschiedlicher Hinsicht mit der Polizei in Berührung kommen. Die wohl häufigste Form ist das Ersuchen der Polizei, der Arzt möge die Blutalkoholkonzentration einer von der Polizei aufgegriffenen Person oder aber die Gewahrsamstauglichkeit derselben bestimmen.
Welche Ärzte befassen sich mit Krankheiten und Verletzungen?
Ärzte, in diesem Fall Humanmediziner, befassen sich mit menschlichen Krankheiten und Verletzungen. Sowohl physische (körperliche) als auch psychische (seelische) Erkrankungen spielen in der Medizin eine Rolle. Ein Arzt verpflichtet sich kraft seines Berufsstandes der Behandlung an seinem Patienten, wenn sich dieser in akuter Not befindet.
Wie übertragen die Krankenhäuser die eingegangenen Verpflichtungen auf den Arzt?
Die Krankenhäuser übertragen die eingegangenen Verpflichtungen sodann auf den angestellten Arzt. Maßgeblich für den einzelnen Arzt ist somit sein Arbeitsvertrag. Verpflichtet sich der Arzt arbeitsvertraglich gegenüber seinem Arbeitgeber, auch solche Tätigkeiten wahrzunehmen, dann muss er dieser Pflicht nachkommen.
Wie ist die Ermächtigung für die Polizei geregelt?
Die rechtsstaatlich notwendige Ermächtigung für die Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, ist im Polizeirecht geregelt. Dieses ist präventiv ausgerichtet und soll zukünftige Gefahren abwehren. Darüber hinausgehende Regelungen, etwa zur Gutachterpflicht zur Gewahrsamstauglichkeit, sieht das Polizeigesetz nicht vor.
Was ist eine polizeiärztliche Untersuchung?
Polizeiärztliche Untersuchung An die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes werden hohe körperliche Anforderungen gestellt, die eine uneingeschränkte und absehbar langfristige gesundheitliche Eignung erfordern. Durch eine Untersuchung im Zuge des Auswahlverfahrens wird diese durch Ärzte der Bundespolizei festgestellt.
Was sollte der Arzt vor der Weitergabe der Patientenakte beachten?
Der Arzt sollte sich vor der Weitergabe von Informationen über den Patienten jedoch sicher sein, dass eine derartige Gefahr von diesem ausgeht. Entscheidet sich der Arzt für eine Preisgabe darf selbstverständlich nicht die gesamte Patientenakte herausgegeben werden.
Wie kommt es zu Konflikten zwischen Krankenhausärzten und der Polizei?
Zwischen Krankenhausärzten bzw. Krankenhausverwaltungen und der Polizei kommt es immer wieder zu Konflikten bzgl. der Frage, unter welchen Voraussetzungen Patienteninformationen über Beteiligte an Verkehrsunfällen an die Polizei offenbart werden dürfen oder gar müssen.