Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen?
- 2 Was soll das Gericht vor der streitigen Verhandlung durchführen?
- 3 Kann die Berufung schriftlich oder mündlich eingereicht werden?
- 4 Kann das Gericht einen Antrag auf Versäumnisurteil erlassen?
- 5 Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?
Wie kann das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen?
Einen entsprechenden Beweisbeschluss kan das Gericht schon vor der mündlichen Verhandlung erlassen (§ 358a ZPO). Es kann sinnvoll sein, eine solche Vorgehensweise anzuregen, um das Verfahren zu beschleunigen. Neben Zeugen kann das Gericht auch Kläger und Beklagten persönlich anhören.
Was soll das Gericht vor der streitigen Verhandlung durchführen?
Vor der streitigen Verhandlung soll das Gericht eine Güteverhandlung (§ 278 Abs. 2 ZPO) durchführen mit dem Ziel, einen Vergleich herbei zu führen. In der Praxis werden Güteverhandlung und mündliche Verhandlung in der Regel zu einem Termin verbunden.
Kann das Gericht das Vorbringen einer Partei zurückweisen?
Das Gericht könnte das Vorbringen einer Partei zurückweisen, wenn das Vorbringen i.S.d. 296 I ZPO unentschuldigt verspätet kommt bzw. zu einer Verlängerung des Rechtsstreits führt. Es empfiehlt sich daher nicht, relevante Aspekte des Sachverhalts zurück zu halten, um sie später, ggf. erst in einer höheren Instanz einzubringen.
Welche Beweismittel kann ein Gericht zur eigenen Wahrnehmung bedienen?
Dabei kann sich ein Gericht zur Sachverhaltsermittlung der eigenen Wahrnehmung (richterliche Augenscheinseinnahme, Urkunden, Gutachten), der fremden Wahrnehmung (Angeklagte, Zeugen) oder fremder Fachkunde (Sachverständiger) bedienen. Die Beweismittel können in Sachbeweise und Personenbeweise aufgeteilt werden.
Kann die Berufung schriftlich oder mündlich eingereicht werden?
Die Berufung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Amtsgericht eingereicht werden. Da eine Begründung wie gesagt nicht unbedingt notwendig ist, sind nur das Amtsgericht, dessen Urteil angefochten werden soll, sowie das zugehörige Aktenzeichen zu benennen.
Kann das Gericht einen Antrag auf Versäumnisurteil erlassen?
Erscheint eine Partei nicht oder stellt sie keinen Antrag, kann das Gericht auf Antrag der anderen Partei ein Versäumnisurteil erlassen (§§ 330 ff. ZPO). Wurden schon in einer vorherigen Verhandlung Anträge gestellt, kann eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragt werden (§ 331a ZPO).
Wie erfolgt die Antragstellung bei der Klageabweisung?
Die Antragstellung erfolgt häufig durch Bezugnahme auf den im Schriftsatz vorformulierten Antrag (§ 137 Abs. 3 ZPO): Der Kläger stellt in der Regel den Antrag aus der Klageschrift, der Beklagte beantragt meistens Klageabweisung. Üblicherweise diktiert der Richter diese Anträge routinemäßig ins Protokoll, ohne dass die Parteien etwas sagen.
Wie reduzieren sich die Gerichtskosten bei Rechtsstreit?
Erst wenn diese eingezahlt wurden, stellt das Gericht die Klage an den Beklagten zu und der Rechtsstreit beginnt. Wird das Gerichtsverfahren nicht durch ein streitiges Urteil beendet, dann reduzieren sich die Gerichtskosten von 3 auf nur noch eine Gebühr.
Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?
Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die Kosten und gibt damit vor, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dabei gelten folgende Grundsätze: Derjenige, der den Rechtsstreit für sich entscheiden, muss die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen ( siehe § 91 ZPO ). Wer verliert, der zahlt!