Wie ist Teilzeitarbeit geregelt?

Wie ist Teilzeitarbeit geregelt?

Die Bedingungen für Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Erfahren Sie, wie Teilzeitarbeit definiert ist, welche Vor- und Nachteile mit der Teilzeitarbeit verbunden sind und wer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat.

Was ist der Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer in Teilzeit?

In den Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer in Teilzeit gehören nicht nur die Rahmenbedingungen zur Beschäftigung, sondern auch eine Beschreibung der konkreten Tätigkeit, die Sie ausüben werden. Der Vertrag sollte eine Jobbezeichnung enthalten, Ihren Arbeits- oder Einsatzort, aber auch Informationen darüber, welche Dinge in Ihr Aufgabengebiet fallen.

Was versteht man unter Teilzeit?

Unter Teilzeit versteht § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber jede Vereinbarung, die weniger Arbeitszeit vorsieht als eine Vollzeitstelle. Dazu zieht der Arbeitgeber die normale Stundenzahl eines Mitarbeiters in seinem Unternehmen zu Rate, der eine gleiche oder vergleichbare Arbeit macht.

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Wie besteht der Anspruch auf Teilzeit?

Der grundsätzliche Anspruch auf Teilzeit besteht nach § 8 TzBfG für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht (in Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, weshalb eine Verringerung der Arbeitszeit auch während der Elternzeit verlangt werden kann) und

Was sollte man beachten bei der Teilzeitarbeit?

Und auch im Bezug auf fällige Steuern gibt es bei der Teilzeitarbeit einige Aspekte, die man auf jeden Fall beachten und berücksichtigen sollte. Vielfach ist die Steuerlast deutlich geringer, wenn man in Teilzeit arbeitet.

Welche Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?

Teilzeitkräfte haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.

Kann der Arbeitnehmer in die Teilzeit gearbeitet werden?

Möchte nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber, dass in Teilzeit gearbeitet wird, muss man sich darauf nicht einlassen. Eine schlechtere Auftragslage ist kein Grund dafür, Mitarbeiter in die Teilzeit zu zwingen – und das ist auch gar nicht erlaubt.

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