Wie ist es wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?

Wie ist es wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?

Sind beide Elternteile privat krankenversichert, dann werden die Kinder ebenfalls innerhalb der PKV versichert, vorzugsweise über die Kindernachversicherung bei einem der beiden Elternteile.

Wer zahlt die Krankenversicherung nach der Scheidung?

Grundsätzlich fallen auch die Krankenkassenkosten unter die Unterhaltspflicht. Ist der ehemalige Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet und leistungsfähig, so muss dieser in der Regel auch die Krankenversicherung nach der Scheidung zahlen (Krankenvorsorgeunterhalt).

Wie lange ist man nach der Scheidung noch krankenversichert?

Nach der Rechtskraft der Scheidung erlischt die Familienversicherung für den geschiedenen Partner – und zwar automatisch. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehegatte freiwilliges Mitglied der bisherigen Krankenkasse und hat eigene Beiträge zu zahlen.

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Kann die Mutter sich selbst versichern?

Nein. Näheres siehe § 10 SGB V. die Mutter verdient grad mal 400 Euro kann sich also nicht selbst versichern. Sie muss sich selbst versichern, sofern sie keine Leistungen nach ALG1 oder 2 bezieht. Zudem steht ihr ja vermutlich Unterhalt zu.

Ist der Mann nicht krankenversichert?

Wenn der Mann selbständig ist, muss er sich auch versichern. Wer nicht krankenversichert ist, muss die Beiträge nachzahlen, wenn er wieder in die Krankenversicherung gehen will. Es wird der Mutter also gar nichts Anderes übrig bleiben als wie auch immer eine Krankenversicherung abzuschließen.

Ist ihr Ehepartner gesetzlich versichert?

Haben Sie kein Einkommen und ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, ist in der Regel eine kostenlose Familienversicherung der GKV möglich. Dies gilt auch für Kinder, so lange die Altersgrenzen noch nicht überschritten sind: Über ihre Eltern sind Kinder bis zum 23.

Wie kann ich meinen Sohn in die Familienversicherung nehmen?

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Das ist recht einfach, Nein der Sohn kann nicht die Eltern in die Familienversicherung auf nehmen. Der Weg führt am besten zur Krankenkasse um sich dort beraten zu lassen. Danach meist zum Jobcenter um die Kosten zu klären.