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Wie ist ein Disziplinarverfahren unangenehm?
Ein Disziplinarverfahren ist wohl für jeden Beamten unangenehm und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wie das Verfahren abläuft und wie Sie sich am besten verteidigen, erklären wir in diesem Beitrag. Von: Dr. Ulrich Hallermann Veröffentlicht am: 27. Januar 2020 Kategorie: Beamtenrecht
Was ist das Disziplinarverfahren in Deutschland?
Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder Richtern geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die für Landesbeamte geltenden jeweiligen Länderbestimmungen.
Wann kann ein Disziplinarverfahren abgeschlossen werden?
Wurde ein Verfahren daher nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen, kann bei Gericht die Bestimmung einer Frist zum Abschluss des Verfahrens beantragt werden. Da ein Disziplinarverfahren dem Beamten viel Kraft und Nerven kostet, ist ein solcher Antrag grundsätzlich zu empfehlen.
Was ist ein Vorgehen bei Disziplinarmaßnahmen?
Vorgehen bei Disziplinarmaßnahmen. Im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses kann es dazu kommen, dass der Beamte gegen Dienstpflichten verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes stehen dem Dienstherrn verschiedene Sanktionen zur Verfügung, die am Ende des Disziplinarverfahrens angeordnet werden.
Wie geschieht es mit der Disziplinarverfügung?
Anschließend steht es im Ermessen des Vorgesetzten, das Verfahren einzustellen. Andernfalls wird eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Soll ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Bezüge bzw. des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so geschieht dies im Wege einer Disziplinarverfügung.
Kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen haben?
Ein Disziplinarverfahren kann für einen Beamten also gravierende Folgen haben. Insbesondere die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sollte unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund ist eine Anfechtung der Disziplinarmaßnahme in den meisten Fällen sehr zu empfehlen. Ohne Hilfe ist dies aufgrund der komplexen Rechtsmaterie kaum möglich.