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Wie ist der Kinderschutz im Bundeskinderschutzgesetz verankert?
Seit 2012 ist der Kinderschutz als eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Arbeit in Krippen, Kitas und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder im Bundeskinderschutzgesetz verankert. Erzieherinnen, Erzieher und alle anderen Fachkräfte sind verpflichtet sich um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen.
Wie entstand die Diskussion um den Kinderschutz?
Im Zuge der Reformpädagogik entstand in den 1960er Jahren eine Diskussion um den Kinderschutz, die zusammen mit dem Gedanken der Kinderrechte dazu führte, dass unter modernem Kinderschutz vor allem der „Neue Kinderschutz“ der Arbeitsgruppe Kinderschutz, bzw. aus den USA kommend der Studien von Helfer, Kempe und Kempe zu verstehen ist.
Was ist ein Begriff für Kinderschutz?
Erklärung zum Begriff Kinderschutz. Kinderschutz ist ein Zusammenschluss von rechtlichen Regelungen, staatlichen als auch privaten Maßnahmen sowie Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen sollen.
Warum führte der Kinderschutz zu unterschiedlichen Ergebnissen?
Historisch gesehen führte der Kinderschutz zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen, da er einerseits Ausdruck zeitgenössischer Zwangspädagogik war, andererseits damit die Fürsorge für das Kind zur gesellschaftlichen Frage erhoben wurde.
Was ist der Kinderschutz in einer sozialpädagogischen Einrichtung?
Dennoch ist eines ist klar: Kinder vor Gefahren zu schützen hat oberste Priorität in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Seit 2012 ist der Kinderschutz als eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Arbeit in Krippen, Kitas und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder im Bundeskinderschutzgesetz verankert.
Was ist der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland?
In Deutschland ist der Kinder- und Jugendschutz eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang. Er fällt unter den Auftrag der öffentlichen Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7 Grundgesetz).
Was sind die Ansprechpartner für Kindesmisshandlungen?
Bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung sollten die weitere Abklärung und erforderliche Interventionen Fachleuten überlassen werden: Beratungsstellen in freier Trägerschaft (beispielsweise dem Kinderschutzbund), Familien- und Erziehungsberatungsstellen, dem Jugendamt, der Polizei.
Was gibt es für Kinderschutz-Organisationen?
Schutz vor Kindesmisshandlung Neben dem Jugendamt und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, gibt es weitere Kinderschutz-Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen, vor Gewalt und Kindesmisshandlung geschützt sind sowie einen kompetenten Umgang mit den Medien lernen.
Wie wird der Begriff Kinderschutz verstanden?
In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung . Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht.
Wie wichtig ist die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe?
Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen.