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Wie hoch ist die gesetzliche Erbquote?
Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt immer 50 \% des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.
Wie viel erbt ein Enkel?
Der Pflichtteil für Enkel beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Zur Erklärung: Hätte der Erblasser keinen letzten Willen hinterlassen, würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Was der enterbten Person demnach zustehen würde, wird halbiert und ergibt somit den Pflichtteil.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
gemäss der gesetzlichen Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn die verstorbene Person kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlässt. Sie ist Grundlage für die Berechnung der Pflichtteile und dient dazu, lückenhafte Anordnungen zu ergänzen.
Wie wird die Erbschaft verteilt?
Ohne anders lautende Vorkehrungen (z.B. Testament) wird die Erbschaft nach Gesetz verteilt: der Ehegatte erhält die Hälfte der Erbschaft und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern (bei vier Kinder = je 1/8). Der Pflichtteilsanspruch der Kinder beträgt ¾ des gesetzlichen Anspruchs.
Wie hoch ist der Pflichtteil des Erblassers?
Diese müssen ihren Anteil dann von den Erben einfordern. Die gesetzliche Erbfolge regelt die Höhe des Pflichtteilsanspruchs. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Abweichungen beim Anspruch auf den Pflichtteil können sich nur aus für den Erblasser unzumutbaren Konstellationen ergeben.
Was sind die Erben von Großeltern und Onkeln?
Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins oder Cousinen – diese dürfen erst auf ein Erbe hoffen, wenn die unter 1. und 2. genannten Personen schon zum Zug kamen oder nicht vorhanden sind. Liegt ein Testament vor, dann sind die Erben hierin genau bestimmt – man nennt dies „gewillkürte Erbfolge“.