Wie hoch ist die Gebühr für die Todesbescheinigung?
Die Höhe der Kosten ist in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Stand: 01.01.2020) geregelt. Der Kostenpunkt für die vorläufige Todesbescheinigung (Ziffer 100 der GOÄ) liegt bei 110,51€.
Was ist der Kostenpunkt für die vorläufige Todesbescheinigung?
Der Kostenpunkt für die vorläufige Todesbescheinigung (Ziffer 100 der GOÄ) liegt bei 110,51€. Benötigt der für die Notfallrettung tätige Arzt für die Durchführung weniger als 20 aber mehr als 10 Minuten, werden 66,31€ berechnet.
Wie hoch ist der Kostenpunkt für die Feststellung des Todes?
Der Kostenpunkt für die Hauptleistung des Arztes – die Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins (Ziffer 100 der GOÄ) – beläuft sich auf 14,57 Euro. Dieser Wert kann aber aufgrund der Schwierigkeit und Zeitintensität der Untersuchung nach Ermessen des Arztes steigen.
Was ist der Totenschein für eine Feuerbestattung?
Wenn eine Feuerbestattung gewünscht ist, bildet der Totenschein in der Regel die Basis für eine zweite Leichenschau. Das Standesamt benötigt in jedem Fall den Totenschein, um den Todesfall zu beurkunden. Die Todesbescheinigung stellt somit die juristische Grundlage für die Erstellung der Sterbeurkunde dar.
Hat der Verstorbene eine Bezugsberechtigung gemacht worden?
Sind keine Angaben zur Bezugsberechtigung gemacht worden, erhalten die Erben die Versicherungssumme. Hat der Verstorbene lediglich als Prämienzahlender fungiert und wurde nicht in der Versicherung erwähnt, können die im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen die Lebensversicherung weiterführen.
Was ist der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung?
Darüber hinaus stehen im vertraulichen Teil der Todesbescheinigung nähere Angaben zur Todesursache. Bei der Todesursache handelt es sich um die Ereignisse oder Umstände, die unmittelbar oder langfristig zum Tod des Verstorbenen geführt haben.
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