Wie heisst die COVID-19 App?

Wie heißt die COVID-19 App?

Was: Mit der CovPass-App können Sie Ihre Corona-Schutzimpfung dokumentieren und nachweisen. Sie kann – neben der Corona-Warn-App – als digitaler Impfnachweis genutzt werden. In der App können Geimpfte Informationen wie den Impfzeitpunkt oder den Impfstoff bequem auf Ihrem Smartphone hinterlegen.

Gibt es die Corona-Warn-App auch auf Türkisch?

Ab sofort gibt es die Corona-Warn-App auch auf Türkisch. Sie kann kostenlos für die Betriebssysteme iOs und Android in den App Stores sowie bei Google Play heruntergeladen werden.

Kann man Gewährleistungsrechte gegenüber dem App-Store geltend machen?

Sie können Gewährleistungsrechte gegenüber dem App-Store nur geltend machen, soweit die erworbene App mangelhaft ist. Ein solcher Mangel liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der Download der App scheitert und Sie die App nicht auf Ihr Smartphone bzw. Tablet installieren konnten.

Was kann man beim Erwerb einer App beanstanden haben?

Auch beim Erwerb einer App kann es vorkommen, dass Sie diese zu beanstanden haben, weil die App nicht einhält, was sie in ihren Ankündigungen versprochen hat, oder schlicht nicht funktioniert. Beachten Sie dabei: Ein Mangel kann grundsätzlich nur bei einer kostenpflichtigen App reklamiert werden!

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Welche Informationen muss der App-Store-Betreiber im Impressum haben?

Informationen zum Unternehmer: Der App-Store-Betreiber muss im Impressum unter anderem Informationen zu seiner Identität und seiner ladungsfähigen Anschrift bereithalten (§ 5 TMG). So wissen Sie als Kunde immer, mit wem Sie einen Vertrag schließen und wer Ihr Ansprechpartner bei Problemen ist.

Ist der App-Store-Betreiber verpflichtet zu den wesentlichen Informationen?

Allerdings ist der App-Store-Betreiber aufgrund der begrenzten Darstellbarkeit auf mobilen Endgeräten nur zu den wesentlichen Informationen verpflichtet (Art. 246a § 3 EGBGB). Dazu zählen insbesondere: