Wie haftet der Reiseveranstalter gegenuber dem Reisenden?

Wie haftet der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden?

Der Reiseveranstalter haftet nach wie vor für den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise. Reiseveranstalter haften gegenüber dem Reisenden auch für das Verschulden externer Leistungsträger. Lediglich das Recht zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) entfällt. An seine Stelle tritt der Begriff der „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände“.

Kann der Reiseveranstalter den Reisepreis einseitig erhöhen?

Ja! Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig aber nur erhöhen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht, der Vertrag die Berechnung der Änderung angibt und die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

Ist die Gründung eines Reisebüros erforderlich?

Die Gründung eines Reiseunternehmens. Für die Gründung eines Reisebüros oder für die Niederlassung als Reiseveranstalter gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Reisekaufmann/-frau ist nicht nötig, aber in jedem Fall hilfreich.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel Tage dauert Durchfall?

Wie formulierst du deinen Anspruch an den Reiseveranstalter?

Du solltest die Mängel genau auflisten und beschreiben. Außerdem formulierst Du Deinen Anspruch klar und deutlich, etwa, indem Du die Summe bezifferst, die Du von Deinem Reiseveranstalter als Ersatz verlangst. Das gilt selbst dann, wenn der Reiseleiter die Beschwerde schon an den Veranstalter weitergeleitet hat.

Welche Gebühren sind für eine Reise auf eine andere Person fällig?

Für die Übertragung der Reise auf eine andere Personen werden Gebühren fällig, üblich sind rund 30 Euro. „Je früher Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen, desto geringer werden die Kosten und Gebühren ausfallen“, heißt es etwa auf der Website von Easyjet dazu.

Kann man mit vorläufigem Personalausweis reisen?

Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.