Wie grunde ich eine Firma in der Schweiz?

Wie gründe ich eine Firma in der Schweiz?

Was muss man tun, wenn man in der Schweiz ein Unternehmen gründen will? Die Gründung ist vergleichsweise einfach….Dazu gehören u.a.:

  1. die Marktanalyse.
  2. der Businessplan.
  3. die Entscheidung für eine passende Rechtsform.
  4. die Eintragung ins Handelsregister.
  5. das Geistige Eigentum.

Ist der Absender eines Geschäftsbriefes ein Unternehmen?

Während der Absender eines solchen Briefes stets ein Unternehmen ist, kann der Empfänger auch eine Privatperson sein. Interne Schreiben innerhalb eines Unternehmens gelten hingegen nicht als Geschäftsbrief. Der Geschäftsbrief kann in schriftlicher Form oder auf elektronischem Wege als E-Mail oder pdf übermittelt werden.

Welche Fristen gelten für die Übersendung von Geschäftsbriefen?

Mit der Übersendung einher gelten nach geltendem Handels- und Steuerrecht bestimmte Fristen für die Aufbewahrung . Diese liegen sowohl für die Kopien der Ausgangspost als auch für eingehende Briefe bei sechs Jahren mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Geschäftsbriefen .

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Wie ist es mit einem E-Mail Geschäftsbrief zu werten?

Während bei einem schriftlichen Geschäftsbrief schnell klar ist, dass alle Pflichtangaben enthalten sein müssen, wird dies beim E-Mail-Verkehr oft vernachlässigt. Dabei sind E-Mails genauso als Geschäftsbriefe zu werten, die alle Pflichtangaben enthalten müssen und den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Briefe unterliegen.

Welche Angaben müssen in einem Geschäftsbrief enthalten sein?

Welche Angaben in einem Geschäftsbrief enthalten sein müssen, ist abhängig davon, ob du im Handelsregister eingetragen bist oder nicht. Ist das nicht der Fall, reichen dein vollständiger Vor- und Nachname, Geschäftsanschrift und gegebenenfalls der Zusatz GbR aus, sofern du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreibst.