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Wie geht es mit dem Umgang mit dem anderen Elternteil?
Aus einem aktuellen Beschluss geht hervor, dass ein Elternteil versuchen muss, das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen. Unterbleibt dieser Versuch und kommt der Umgang nicht zustande, können erhebliche Ordnungsgelder oder sogar Haftstrafen drohen.
Was ist der Tod der Eltern oder eines Elternteils?
Der Tod der Eltern oder eines Elternteils löst einen Trauerprozess mit all seinen Phasen aus, der je nach Mensch unterschiedlich lange andauert. Die anfängliche Wut, der Zorn, und die Verleugnung werden später durch Traurigkeit und Akzeptanz ersetzt.
Was ist der Trauerprozess mit den Elternteils?
Die Traurigkeit in dem Moment, in dem es andere Kinder mit ihren Eltern sieht, und die Ablehnung dieser neuen, schmerzhaften Realität kann das Kind für den Rest seines Lebens belasten. Der Tod der Eltern oder eines Elternteils löst einen Trauerprozess mit all seinen Phasen aus, der je nach Mensch unterschiedlich lange andauert.
Welche Gefühle können nach dem Tod der Eltern auftreten?
Genauso können auch Wut oder Ablehnung nach dem Tod der Eltern auftreten. Auch diese Gefühle sollten nicht verdrängt werden und man muss sich nicht für sie schämen. Es ist wichtig, diese Gefühle zu akzeptieren. Auch die der Erleichterung. Denn später folgt meist dann doch das erwartete Gefühl der Trauer.
Was muss ein Elternteil tun für das gemeinsame Kind?
Umgangsrecht: Eltern müssen angeordneten Umgang für das Kind fördern. Ein Elternteil muss intensiv versuchen, das gemeinsame Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen, sofern dieser gerichtlich angeordnet ist.
Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?
Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.
Wie sind Eltern verpflichtet zum Umgang mit dem Kind?
Eltern sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Seit 2009 gilt das Familienverfahrensgesetz (FamFG). Es schließt das Umgangsrecht des Kindes mit Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern ein.