Wie gehe ich gegen Pfandung vor?

Wie gehe ich gegen Pfändung vor?

Die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) ist gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts möglich. Sie ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung bei dem Vollstreckungsgericht oder dem Landgericht einzulegen.

Wie kann ich einen Vollstreckungsbescheid abwenden?

Gegen einen Vollstreckungsbescheid muss binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, um dessen Rechtskraft zu vermeiden, (§ 700 ZPO i.V.m. § 339 ZPO). Rechtsmittel hiergegen stehen dann grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung.

Was ist der Freibetrag bei einer Kontopfändung?

Damit die Kosten für den Lebensunterhalt bei einer Kontopfändung gesichert sind, steht dem Inhaber eines P-Kontos ein gewisser Freibetrag zu. Eine Pfändung dieses Betrags ist nicht erlaubt. Aktuell ist auf einem P-Konto ein Betrag von 1.133,80 Euro (Stand: Juli 2017) pro Monat geschützt.

Wie finden sie die pfändbaren Lohnanteile zur Verfügung?

Zur schnellen Ermittlung der pfändbaren Lohnanteile stellen wir Ihnen in unserem Ratgeber­bereich Pfändungs­tabellen, so wie sie auch vom Gesetzgeber bereit­gestellt werden, zur Verfügung. Zum Beispiel finden Sie hier die Pfändungs­tabelle mit Gültigkeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 für monatliche Lohnzahlungen.

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Was sind pfändungsfreie Gegenstände?

Als pfändungsfreie Gegenstände gelten demnach: Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt des Schuldners, die für ein einfaches Leben benötigt werden (Kleidung, Möbel und anderer Hausrat, Fernseher, Radio etc.) Dinge, die für die Ausbildung oder die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.

Wie sollte man eine Kontopfändung vermeiden?

Wem eine Kontopfändung bevorsteht, sollte schnell handeln, um Folgeprobleme wie gar eine Insolvenz oder Privatinsolvenz zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem, das eigene Bankkonto pfändungssicher zu machen, um sein Guthaben zu schützen. Das ist möglich, indem der Kontoinhaber das vorhandene Girokonto in ein sogenanntes P-Konto