Wie funktioniert eine Pensionsruckstellung?

Wie funktioniert eine Pensionsrückstellung?

Als Pensionsrückstellungen werden im Rechnungswesen Rückstellungen, die für Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) getätigt werden, bezeichnet. Sie dienen der späteren Auszahlung an anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebes.

Was versteht man unter Direktzusage?

Unmittelbare Versorgungszusage, Pensionszusage, Versorgungsversprechen; am weitesten verbreiteter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung; bei einer Direktzusage ist der Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet, die Versorgungsleistungen zu erbringen, d.h. der Arbeitgeber ist selbst Versorgungsträger.

Für was werden Pensionsrückstellungen gebildet?

Pensionsrückstellungen werden innerhalb eines Unternehmens gebildet, um die seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gemachte direkte Zusage zu einer betrieblichen Altersvorsorge erfüllen zu können. Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich also um langfristig angelegte, innerbetriebliche Reserven.

Wann Pensionsrückstellung?

Pensionsrückstellungen werden für vom Unternehmen gemachte Pensionszusagen an Mitarbeiter gebildet. Pensionsrückstellungen gehören zu den verpflichtend zu passivierenden ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB , da ihre Höhe nur geschätzt (bzw. versicherungsmathematisch berechnet) werden kann.

Was ist eine Direktzusage aus arbeitsrechtlicher Sicht?

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine Rente aus Betriebsvermögen zu zahlen. Das kann eine Betriebsrente sein, aber auch zusätzlich oder ausschließlich eine Absicherung bei Invalidität oder Schutz der Angehörigen im Todesfall des Arbeitnehmers.

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Wie wird eine Direktzusage versteuert?

Aufwendungen für eine Direktzusage bleiben beim Arbeitnehmer vollumfänglich steuerfrei. Dies gilt sowohl für arbeitgeber- wie arbeitnehmerfinanzierte Versorgungsaufwendungen. Daneben besteht bis zur Höhe von 4 \% zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG/DRV) Sozialversicherungsfreiheit.