Wie funktioniert die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Wie funktioniert die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Die Probezeit ist eine gegenseitige Testphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist eine Seite unzufrieden, lässt sich das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Wie die Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann und welche Vereinbarung wann sinnvoll ist, erläutert Thomas Muschiol.

Ist die Probezeit ein Hinweis für Arbeitnehmer?

In erster Linie ist sie als ein Hinweis für Arbeitnehmer zu verstehen, dass sich der Arbeitgeber während der Probezeit abschließende Gedanken dazu machen wird, ob der Mitarbeiter für den Job geeignet ist, und er eventuell mit der Kündigung wegen „nicht bestandener Probezeit“ reagieren wird.

Wie lange dauert die Probezeit für einen Minijobber?

Die Dauer der Probezeit darf maximal 6 Monate betragen. Die Kündigungsfrist beträgt für einen Minijobber in der vereinbarten Probezeit 2 Wochen. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden,

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Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

Wie lange ist die Probezeit begrenzt?

§ 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge ist die Probezeit auf eine Dauer von sechs Monaten begrenzt. Einige Arbeitgeber möchten auch danach noch von der verkürzten Kündigungsfrist profitieren und suchen daher nach Wegen, um die Probezeit zu verlängern.

Ist die Probezeit nicht vertraglich festgelegt?

Falls die Probezeit nicht vertraglich festgelegt wird, gilt eine Dauer von drei Monaten (Art. 344a Abs. 3 OR). Während der Probezeit kommen die Sperrfristen von Art. 336c OR nicht zur Anwendung.