Wie funktioniert die Finanztransaktionssteuer?

Wie funktioniert die Finanztransaktionssteuer?

Finanztransaktionssteuer – so funktioniert sie Die Finanztransaktionssteuer ist eine Steuer, die bei Wertpapier-Transaktionen erhoben werden soll. Sie zielt darauf ab, kurzfristige Spekulation zu verteuern und damit einzuschränken. Zum Teil soll sie auch weitergehenden Zwecken dienen.

Wie funktioniert die Tobin Steuer?

Es handelt sich dabei um eine Steuer auf Geschäfte am Devisenmarkt, die auf einen Vorschlag des inzwischen verstorbenen Wirtschaftsnobelpreisträgers James Tobin zurückgeht. Demnach wird jeder Währungstausch mit einer geringen Abgabe belegt. Im Gespräch sind Steuersätze von 0,01 bis 0,5 Prozent des Transaktionswertes.

Welche EU-Länder planen eine Finanztransaktionssteuer ab 2021?

Zehn EU-Länder planen aktuell eine Finanztransaktionssteuer ab 2021 einzuführen. In Deutschland soll die geplante Grundrente durch diese Steuer auf Börsengeschäfte finanziert werden. Noch 2019 soll die Grundlage für die Erhebung der Steuer in Deutschland gesetzlich geschaffen werden.

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Wann wird die Finanztransaktionssteuer besteuert?

Zehn EU-Staaten haben die Einführung der Finanztransaktionssteuer bis 2021 beschlossen. Es gibt noch keine Anhaltspunkte, was wie besteuert werden soll. Besteuerung hat, unabhängig von der Höhe, auf Kleinsparer eine abschreckende Wirkung. Steuersätze liegen vermutlich unter denen der früheren deutschen Börsenumsatzsteuer.

Was ist die Finanztransaktionsteuer in der Eurozone?

Die Finanztransaktionsteuer in den einzelnen Ländern der Eurozone, in denen sie bereits erhoben wird oder geplant ist, ähnelt einem Flickenteppich von Einzelmaßnahmen. Jedes Land besteuert verschiedene Anlageinstrumente entweder gar nicht oder in einer von ihm gewünschten Höhe.

Wie greift die Steuer bei der Finanztransaktion?

Die Steuer greift auch bei Derivaten und beträgt je nach Börsenplatz 0,1 Prozent oder 0,2 Prozent. Seit dem 9. Dezember 2019 liegt ein erster Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer vor. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung wird der Gesetzentwurf nun den europäischen Partnern vorgelegt.